Konzernabschluss/Anhang 115 2009 6. Die Ermächtigungen in lit. 4. können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder ge- meinsam ausgeübt werden. 7. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats insoweit ausgeschlossen werden, als diese gemäß den Ermächtigungen in lit. 4. b) bis c) verwendet werden. Auf die für Veräußerungen eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. 4. c) unter Bezugsrechts- ausschluss geltende 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermäch- tigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes aus Genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. 8. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 9. Juni 2008 der Gesellschaft erteilte und bis zum 8. Dezember 2009 befristete Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden, wird hiermit aufgehoben, soweit von ihr bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Anteile in Fremdbesitz (23) Anteile in Fremdbesitz bestehen bei der Loewe Opta GmbH, Kronach, (1 %) und der Loewe Opta Bene- lux N.V./S.A. (10 %). Der Posten entwickelte sich wie folgt: Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages vom 21. April 2001 zwischen der Loewe AG und der Loewe Opta GmbH bezieht der Minderheitsgesellschafter, der seit 1997 einen Geschäftsanteil von 1 % am Stammkapital der Loewe Opta GmbH hält, gemäß § 304 AktG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 73,6 Tsd. Euro. Tsd. Euro 2009 2008 Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 1.239 1.061 Zugang Ergebnisanteile 86 178 Stand am Ende des Geschäftsjahres 1.325 1.239 Davon betreffen: • Loewe Opta GmbH 272 272 • Loewe Opta Benelux N.V./S.A. 1.053 967 1.325 1.239
