Unsere Verantwortung 31 2009 Bilanzgewinns geprüft und gebilligt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Loewe AG zum 31. Dezember 2009 ist damit festgestellt. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat den Vorschlag für die Tagesordnung der Hauptversammlung am 20. Mai 2010 in München. Im Rahmen des Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 hat sich der Aufsichtsrat auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gestützt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 6.252.054,24 Euro eine Ausschüttung in Höhe von 0,25 Euro je Inhaberstückaktie der Loewe AG vor- zunehmen. Loewe hat gemäß §§ 289 Abs. 4 sowie 315 Abs. 4 HGB Angaben zur Regelung von öffentlichen Ange- boten, zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen zu machen. Im Berichtszeit- raum gab es für den Aufsichtsrat keinen Anlass, sich mit Fragen einer Übernahme von Loewe oder mit besonderen Angaben nach dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz zu befassen. Dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretern von Loewe dankt der Aufsichtsrat für ihr großes Engagement in einem fordernden Geschäftsjahr 2009. Der Auf- sichtsrat ist davon überzeugt, dass Loewe aufgrund seiner sehr soliden Kapitalstruktur und seiner klaren Premiumstrategie in einem verbesserten wirtschaftlichen Umfeld wieder seinem Ziel, das Unternehmen zur bedeutendsten internationalen Premiummarke für Home Entertainment Systeme zu entwickeln, im laufenden Geschäftsjahr ein großes Stück näher kommen wird. Kronach, 18. März 2010 Dr. Rainer Hecker Vorsitzender des Aufsichtsrats
