2009 34 Loewe AG Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat (Directors’ Dealings) Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft offen- legen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Zwischen dem 28. November 2008 und dem 31. Dezember 2009 wurden Loewe keine Transaktionen gemeldet. Generell veröffentlicht Loewe die Angaben zu diesen Geschäften unverzüglich und dauerhaft auf www.loewe.de im Bereich Investor Relations und unterrichtet ordnungsgemäß die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Zum 31. Dezember 2009 befanden sich 158.458 Aktien (Vorjahr 158.476 Aktien) der Loewe AG in Händen des Vorstands, wobei alle drei Mitglieder des Vorstands Loewe Aktien besitzen. Optionsrech- te bestehen keine. Ein Aufsichtsratsmitglied hält unmittelbar 550.000 Loewe Aktien (Vorjahr 550.000 Aktien). Compliance bei Loewe Für Loewe als eine der führenden Marken in der Unterhaltungselektronik ist nachhaltiges wirtschaftli- ches, ökologisches und soziales Handeln ein unverzichtbares Element der Unternehmenskultur. Um un- serem Premiumanspruch gerecht zu werden, müssen wir in unserer internen Zusammenarbeit und im Zusammenwirken mit Externen ein ethisch korrektes Verhalten zum Ausdruck bringen. Dieses Verhalten umfasst die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie Verpflichtungen. Darüber hinaus hat Loewe zur Verbesserung von Compliance-Standards im Geschäftsjahr 2009 einen eigenen Verhaltenskodex formuliert und im gesamten Unternehmen kommuniziert. Basierend auf dem Grund- wert „Integrität“ werden im Kodex alle Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiter detailliert beschrieben. Neben der Einhaltung aller einschlägigen Gesetze ist für uns der Umgang mit Geschäfts- partnern, die Vermeidung von Interessenkonflikten, der Umgang mit Informationen und Insiderregeln sowie die Einhaltung von Umweltschutz und Sicherheitsbestimmungen besonders wichtig. Transparente und faire Berichterstattung Die Anforderung, unseren Aktionären sowie Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und interessierter Öffentlichkeit die gleichen Informationen in deutscher und englischer Sprache regel- mäßig und zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, nimmt in der Loewe Unternehmens- kommunikation einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir informieren während des Geschäftsjahres den Kapitalmarkt durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im ersten und dritten Quartal durch die entspre- chenden Zwischenberichte. Darüber hinaus veröffentlicht Loewe seine Informationen auch in Presse- und Analystenkonferenzen und nutzt das Internet als Informationsplattform. Nach dem Prinzip des „Fair Disclosure“ behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir unverzüglich zur Verfügung. Flankierend zur regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich über nichtöffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsenkurs der Loewe Aktie erheblich zu beeinflussen. Neuer Verhaltenskodex formuliert und im ge- samten Unternehmen kommuniziert
