Report-Investor: Loewe AG - Geschäftsbericht 2009

Konzernlagebericht 67 2009 Erklärung zur Unternehmensführung nach dem Bilanzrechts- modernisierungsgesetz (BilMoG) Die Gesellschaft hat die gemäß BilMoG neu abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung auf der Firmenwebsite www.loewe.de im Bereich Loewe AG, Investor Relations, in der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht. Die Erklärung ist dort zum Download verfügbar. Ereignisse nach Geschäftsjahresende In einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG informierte die Loewe AG über die geplante mehrheitliche Übernahme von mindestens 75 % der Aktien der nicht börsennotierten MacroSystem Digital Video AG, Wetter (Ruhr). Der Abschluss der Akquisition ist gebunden an die Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubigerversammlung sowie die Erfüllung weiterer vertraglich vereinbarter Bedingungen. Mit dem Vollzug des Vertrages ist voraussichtlich bis Ende März 2010 zu rechnen. Mit der geplanten mehrheitlichen Übernahme stärkt Loewe seine Entwicklungskompetenz und erwirbt zusätzliches Know-how im Bereich der multimedialen Vernetzung. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB Die nachfolgenden Angaben sind bis auf Ziffer 7, letzter Absatz, gegenüber dem Geschäftsjahr 2008 unverändert. 1. Am 31. Dezember 2009 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 13.009.229 Euro. Es ist ein- geteilt in 13.009.229 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien verleihen die gleichen Rechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung und den gleichen Anteil am Gewinn. 2. Stimmrechtsbeschränkungen existieren nicht. Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt. 3. Die der Loewe AG gemeldeten „direkte“ oder „indirekte“ Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Konzernanhang auf Seite 129ff. aufgeführt. 4. Aktien mit Sonderrechten, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Es besteht keine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. 6. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden vom Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des § 84 AktG ernannt und abberufen. Die Satzung der Loewe AG sieht keine weiteren Bestim- mungen hierzu vor. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und des vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

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