2009 68 Loewe AG 7. Der Vorstand hat gemäß § 76 Abs. 1 des Aktiengesetzes die Gesellschaft unter eigener Verant- wortung zu leiten und vertritt die Gesellschaft gemäß § 78 Abs. 1 des Aktiengesetzes gerichtlich und außergerichtlich. Gemäß § 5 der Satzung besteht ein genehmigtes und ein bedingtes Kapital: a) Durch Beschluss der Hauptversammlung am 2. Juni 2005 wurde ein neues Genehmigtes Ka- pital in Höhe von 5.200.000 Euro geschaffen. Der Vorstand wurde durch diesen Beschluss er- mächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis spätestens 1. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der teilweisen Ausschöpfung durch die Kapitalerhöhung im Oktober 2005 noch 2.598.154 Euro. Ausführliche Informatio- nen finden Sie im Anhang der Loewe AG auf Seite 113ff. b) Zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms besteht weiterhin ein Bedingtes Kapital von bis zu 398.400 Euro, eingeteilt in bis zu 398.400 Aktien. Die Laufzeit des Optionsprogramms endete am 1. Juli 2005. Die Optionsrechte sind verfallen, ohne dass die Gesellschaft zu irgend- einem Ausgleich verpflichtet ist. Nähere Informationen finden Sie im Anhang auf Seite 113. Durch Beschluss der Hauptversammlung am 26. Mai 2009 wurde die Gesellschaft ermächtigt, für die Gesellschaft eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, deren Inhaber die Gesell- schaft ist oder die gemäß §§ 71d und § 71e des Aktiengesetzes so zu behandeln sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien allen Aktionären anzubieten, über die Börse zu veräußern, Dritten im Rahmen von unternehmerischen Transaktionen anzubieten oder einzuziehen, ohne das hierzu ein weiterer Hauptversammlungsbeschluss erforderlich ist. Detail- lierte Angaben finden Sie im Anhang auf Seite 114f. 8. Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernah- megesetzes. Die Hauptversammlung hat den Vorstand nicht zur Vornahme von in ihre Zustän- digkeit fallenden Handlungen ermächtigt, um den Erfolg von etwaigen Übernahmeangeboten zu verhindern. 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeit- nehmern wurden nicht getroffen. Vergütung des Vorstands der Loewe AG Die Vergütung der drei Vorstandsmitglieder der Loewe AG besteht aus zwei Komponenten, einem Fixum und einer Tantieme. Die Höhe der Tantieme für den Vorstand orientiert sich an der Erreichung der vom Personalausschuss des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr definierten Ziele. Ne- ben strategischen Zielsetzungen umfassen diese Ziele im Wesentlichen wirtschaftliche Kennzahlen der Loewe Gruppe. Ausführliche Informationen zur individuellen Vergütung des Vorstands finden Sie im Corporate Governance Bericht auf Seite 33 sowie im Konzernanhang auf Seite 135.
