Konzernabschluss/Anhang 89 2009 Im März 2008 veröffentlichte das IASB den überarbeiteten Standard IAS 23 „Fremdkapitalkosten“. Künftig sind danach Fremdkapitalzinsen bei der Anschaffung bzw. Herstellung eines qualifizierten Ver- mögenswertes zwingend in die Bemessung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzubeziehen. Die überarbeitete Version des IAS 23 ist für am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnende Geschäfts- jahre zwingend anzuwenden. Die Anwendung des überarbeiteten IAS 23 hat keinen Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss. Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB eine neue Fassung des IFRS 3 „Unternehmenszusammen- schlüsse“ sowie eine Überarbeitung des IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“. Die Überarbeitungen sind verpflichtend für Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnenden Ge- schäftsjahren durchgeführt werden. IFRS 3 führt Änderungen in der Bilanzierung von Unternehmens- zusammenschlüssen ein. Die Änderungen, die sich durch IFRS 3 und IAS 27 ergeben, sind prospektiv anzuwenden und werden zukünftige Erwerbe sowie Transaktionen von Anteilseignern mit Minder- heitsbeteiligungen beeinflussen. Die Anwendung des überarbeiteten IFRS 3 und IAS 27 haben keinen Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss. Im März 2009 veröffentlichte das IASB Verbesserungen der Angaben zu Finanzinstrumenten IFRS 7 „Angaben“ zur Erweiterung der Berichterstattung über die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumen- ten. Die Änderung betrifft die Einführung einer dreistufigen Fair-Value-Hierarchie für Berichterstat- tungszwecke. Diese unterscheidet Fair-Values nach Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Inputparameter und verdeutlicht, inwiefern beobachtete Marktdaten bei der Ermittlung des beizule- genden Zeitwertes verfügbar sind. Des Weiteren sollen die Angaben zum Liquiditätsrisiko verbessert werden, indem der Umfang der in einen Fälligkeitsspiegel einzubeziehenden Verbindlichkeiten klar- gestellt wird. Die erweiterten Angaben sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, und werden bei Loewe entsprechend angewendet. Im Februar 2008 wurden vom IASB Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 „kündbare Finanzinstrumente“ veröffentlicht, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2009 begin- nen. Die Änderungen in IAS 32 erfordern, dass bestimmte kündbare Finanzinstrumente und Verpflich- tungen aus einer Liquidation als Eigenkapital klassifiziert werden müssen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die entsprechende Änderung des IAS 1 erfordert bestimmte Anhangsangaben zu solchen kündbaren Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden. Diese Änderungen haben der- zeit bei Loewe keinen Einfluss auf die Rechnungslegung. Des Weiteren wurde im Juli 2008 IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländi- schen Geschäftsbetrieb“ herausgegeben. Diese Interpretation regelt beispielsweise die Bilanzierung des Fremdwährungsrisikos bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäfts- betriebs in die funktionale Währung des Mutterunternehmens und wann Sicherungseffekte vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind. Die Interpretation ist gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Diese Änderungen haben derzeit bei Loewe keinen Einfluss auf die Rechnungslegung. Im Rahmen des „Improvements to International Financial Reportings Standards 2008“ wurde eine Vielzahl von Änderungen an IFRS und IAS durchgeführt, um unter anderem Inkonsistenzen zwischen einzelnen Standards zu bereinigen. Abhängig davon, welcher Standard geändert wird, sind die Än- derungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 oder 1. Juli 2009 beginnen. Diese Änderungen werden voraussichtlich keinen oder nur unwesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von Loewe haben.
