2009 90 Loewe AG Im Juli 2008 wurden vom IASB Änderungen zu IAS 39 „Qualifizierte Grundgeschäfte – Änderung zu IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ veröffentlicht, um die Anforderungen für das Hedge Accounting zu vereinfachen, indem die Risiken klar herausgestellt werden, die als abgesicher- tes Risiko designiert werden dürfen. Des Weiteren wurde geregelt, welcher Teil der Cashflows eines Finanzinstruments als Grundgeschäft designiert werden darf. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Diese Änderungen werden voraussichtlich keinen oder nur unwesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von Loewe haben. Im Rahmen des jährlichen Improvementprojektes wurden im April 2009 eine Vielzahl von Änderungen an IFRS, IAS und Interpretationen durchgeführt. Abhängig von der Änderung sind diese für Geschäfts- jahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009, 1. Juli 2009 oder 1. Januar 2010 beginnen. Die Änderungen sind bisher noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen worden. Das IASB hat weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die zwischenzeitlich von der EU in europäisches Recht übernommen worden sind und auch solche, die noch nicht übernommen wurden. Diese haben voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von Loewe. Der Konzernjahresabschluss ist in Euro erstellt. Die Zahlenangaben in der Konzernbilanz, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, im Konzernanhang und in der Konzern- Kapitalflussrechnung sowie im Konzern-Eigenkapitalspiegel sind auf Tausend Euro (Tsd. Euro) gerundet. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und der Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie auf die Aufwendungen und Erträge auswirken. Diese Entscheidungen beinhalten subjektive Bewertungen sowie Schätzungen aufgrund von Sachverhalten, die sich von Natur aus durch Ungewissheit kennzeichnen und Veränderungen un- terliegen können. Im Zeitablauf können sich diese vorgenommenen Schätzungen und Annahmen ver- ändern und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen und Annahmen auf den Konzernabschluss haben können, sind die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen entscheidend. Hinsichtlich der Nutzungsdauer der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen wird die er- wartete Nutzungsdauer geschätzt. Schätzungen werden auch vorgenommen bei der Ermittlung der Wertminderungen von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Die Schätzungen beziehen sich unter anderem auf die Ursache, den Zeitpunkt und die Höhe einer Wertminderung. Bei diesen Schätzungen geht das Management unter anderem von einer erwarteten Auslastung aus. Sollte die Nachfrage nach einzelnen Produkten sich nicht so entwickeln, kann dies dazu führen, dass sich sowohl die Erlöse reduzieren und gegebenenfalls Wertminderungsaufwendungen durch Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte oder Anlagen entstehen. Die Aktivierung Latenter Steuern, die im Wesentlichen auf nicht genutzten steuerlichen Verlustvor- trägen und temporären Differenzen besteht, beruht auf Einschätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der Höhe und des Eintritts der zukünftig zur Nutzung zur Verfügung stehenden zu ver- steuernden Einkommen. Hierfür wird das erwartete zu versteuernde Einkommen aus der Unterneh- mensplanung abgeleitet. Bei der Berücksichtigung der erzielbaren Preise oder technischen Risiken in Bezug auf den Vorratsbe- stand werden Schätzungen auf Basis von Marktdaten und historischen Erfahrungswerten vorgenom- men. Diese Schätzungen können von den später am Absatzmarkt erzielbaren Preisen abweichen.
