Konzernabschluss/Anhang 95 2009 Zur anteiligen Absicherung des Wechselkursrisikos für bestehende Einkaufskontrakte werden Devi- sentermingeschäfte, Bandbreiten- und Call-Optionen abgeschlossen. Die Bewertung entspricht dem Zeitwert („Marking-to-Market“-Methode) und basiert auf von den Banken zur Verfügung gestellten Berechnungsgrundlagen. Der Vermögensausweis positiver innerer Werte der Derivate erfolgt unter den Übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. Ein negativer Wert der Finanzderivate wird inner- halb der Übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Sicherungsgeschäfte werden entsprechend IAS 39 angesetzt und gemäß IFRS 7 erläutert. Der effektive Teil der Wertände- rung von Sicherungsinstrumenten, bei denen ein Cashflow Hedge vorliegt, wird bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft – nach Berücksichtigung Latenter Steuern – erfolgs- neutral im Eigenkapital (Sonstige Rücklagen) erfasst. Die von IAS 39 gestellten Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accounting werden von Loewe wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungs- instrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in Anwendung von IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form der Kassenbestände, vorliegenden Schecks und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert. Fremdwährungsguthaben werden mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen. Innerhalb der Sonstigen Rücklagen werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals aus- gewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Es handelt sich im Wesentlichen um den Zeitwert derivativer Finanzinstrumente sowie die darauf entfallenden latenten Steuereffekte. Bei den Anteilen im Fremdbesitz handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen an Tochtergesell- schaften. Der Ausweis erfolgt zum anteiligen Wert am Eigenkapital. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend IAS 19 „Leis- tungen an Arbeitnehmer“ nach der „Projected Unit Credit Method“ (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet und sind durch versicherungsmathematische Gutachten nachgewiesen. In den bilanzierten Pensionsrückstellungen sind auch nachzuholende Rentenanpassungen gemäß § 16 BetrAVG berück- sichtigt. Die Bilanzierung von Änderungen der Pensionsrückstellungen erfolgt erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei den Sonstigen langfristigen Rückstellungen handelt es sich um wirtschaftliche Verpflichtun- gen, die voraussichtlich nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Der Ausweis erfolgt zu den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen, um zum einen auch Sachleistungsver- pflichtungen und zum anderen den Zinseffekt mit einzubeziehen.
