
Konzern-Eigenkapital Anteile des Konzerns (22) Das Grundkapital der Loewe AG beträgt am Bilanzstichtag 13.009.229 Euro, ist vollständig eingezahlt und gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Es ist in 13.009.229 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Der Ausweis einer separaten gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 und 2 AktG ist aufgrund der Höhe der vorhande- nen Kapitalrücklage nicht erforderlich. Die Sonstige Rücklage enthält in der Zeile „Marktbewertung Sicherungsinstrumente“ erfolgsneutrale Wertänderungen von Derivaten (abzüglich passiver Latenter Steuern von 514 Tsd. Euro [Vorjahr zu- züglich aktiver Latenter Steuern von 319 Tsd. Euro]), die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow-Hedges eingesetzt werden und für die eine Effektivität im Sinne von IAS 39 nachgewiesen werden kann. Für das vergangene Geschäftsjahr wurde aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie bzw. insgesamt 3.252 Tsd. Euro ausgeschüttet. Der Konzernjahresfehlbetrag wird zusammen mit dem Konzerngewinnvortrag des Vorjahres unter Ab- zug der Dividendenzahlung für 2009 als Konzernbilanzgewinn per 31. Dezember 2010 in Höhe von 1.978 Tsd. Euro ausgewiesen. Der Eigenkapitalspiegel wird als separate Darstellung gezeigt. Zur Durchführung eines Aktienoptionsprogramms besteht weiterhin ein Bedingtes Kapital von 398.400 Aktien. Die Bedingte Kapitalerhöhung diente der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmit- glieder, Prokuristen und Führungskräfte der Gesellschaft sowie Geschäftsführer, Prokuristen und Füh- rungskräfte verbundener Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung. Die Laufzeit des Optionsprogramms endete am 1. Juli 2005. Die Optionsrechte sind verfallen, ohne dass die Gesellschaft zu irgendeinem Ausgleich verpflichtet ist. Durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Mai 2010 wurde ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 6.504.614 Euro geschaffen. Der Vorstand wird mit diesem Beschluss ermächtigt, mit Zustim- mung des Aufsichtsrats bis spätestens zum 19. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 6.504.614 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.504.614 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Aus- gabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, • wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Aus- gabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; • wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteili- gungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; • soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen. Konzernabschluss / Anhang 107