
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Nachstehend beschriebene Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge werden erfasst, sobald die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind bzw. der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Der Ausweis erfolgt nach Abzug der Erlösschmälerungen, wie beispielsweise Rabatte, Skonti oder sonstige Preisnachlässe. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Auf- wand bzw. Ertrag erfasst. Der Ertragsteueraufwand betrifft die unmittelbaren Steuern vom Einkommen und vom Ertrag so- wie latente Steuern. Die Berechnung der latenten und laufenden Steuern erfolgt nach IAS 12. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz und auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde, die zum Bilanzstichtag gültig bzw. gesetzlich verabschiedet sind. Aktive latente Steuern werden nur angesetzt, soweit die damit verbundenen Steuerforderungen wahrscheinlich genutzt werden. Verlustvorträge werden in die Steu- erabgrenzung einbezogen, soweit sie wahrscheinlich realisierbar sind. Veränderungen der Latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der Latenten Steuern nach sich ziehen, unmit- telbar im Eigenkapital erfasst werden, wird auch die entsprechende Veränderung der Latenten Steuern unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens sind in ihrer Nutzungsdauer begrenzt. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und jeweils linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Entwicklungskosten des Konzerns werden aktiviert, soweit sie die in IAS 38 „Immaterielle Vermö- genswerte“ genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Aktivierung erfolgt zu den für die einzelnen Pro- jekte angefallenen Personal- und Sachkosten. Soweit aktivierte Entwicklungskosten nicht mehr durch zukünftige Erträge gedeckt sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, die inner- halb der Umsatzkosten ausgewiesen werden. Die planmäßigen Abschreibungen werden über den Zeitraum, in dem die entwickelten Produkte vor- aussichtlich produziert und verkauft werden können, linear verrechnet. Konzernabschluss / Anhang 87