Report-Investor: Ludwig Beck AG - Geschäftsbericht 2009

23an UnsErE aKtIonärE | gemäß §§ 35 abs. 2, 14 abs. 2 und 3 WpÜG auf Erwerb sämt- licher auf den Inhaber lautender stückaktien der Gesellschaft. Dabei hat der aufsichtsrat sowohl selbst als auch in enger abstimmung mit dem Vorstand und den rechtlichen Beratern der Gesellschaft das angebot erörtert, sich von der recht- und ordnungsmäßigkeit des Pflichtangebots überzeugt und sich insbesondere mit der fra- ge der angemessenheit der von der Bieterin angebotenen Gegenlei- stung auseinandergesetzt. In einer aufsichtsratssitzung am 28. mai 2009 hat der aufsichtsrat schließlich nach eingehender Beratung den angebotspreis als angemessen erachtet und mit dem Vorstand der Gesellschaft am 29. mai 2009 eine gemeinsame stellungnah- me nach §§ 27 abs. 3 satz 1, 14 abs. 3 satz 1 i.V.m. 39 WpÜG abgegeben, die am 2. Juni 2009 im elektronischen Bundesanzei- ger veröffentlicht wurde. Eine Empfehlung zur annahme oder ableh- nung des angebots hat der aufsichtsrat nicht gegeben. Die stellung- nahme wurde am 16. und 18. Juni 2009 aktualisiert. Gegenstand intensiver Überlegungen im vergangenen Jahr waren zudem die Konsequenzen aus der finanzkrise für die Gesellschaft, die aktu- elle Geschäftsentwicklung in einem erneut schwierigen Jahr für den deutschen Einzelhandel, die notwendigen strategischen und opera- tiven maßnahmen sowie die weitere Entwicklung des stammhauses und einzelner filialen. Die damit verbundenen Investitionen und die mittel- und langfristige Unternehmensplanung und Unternehmensfi- nanzierung wurden mehrfach und umfassend erörtert. Vorstandsangelegenheiten Das Vorstandsmitglied oliver Haller wird auf eigenen Wunsch und im besten Einvernehmen mit der Gesellschaft die LUDWIG BECK aG zum 31. Dezember 2010 verlassen und hat seinen Vertrag nicht über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert. seiner tätigkeit wird Herr Haller bis zu diesem Zeitpunkt auch weiterhin mit vollem Einsatz nach- kommen. Herr Haller hat gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Dieter münch die neupositionierung der Gesellschaft in den letzten drei Jahren kraftvoll vorangetrieben und den Erfolgskurs in dieser Zeit stark untermauert und ausgebaut. Der aufsichtsrat bedauert, dass Herr Haller das Unternehmen verlassen wird und wünscht ihm bereits jetzt alles Gute für seine weiteren beruflichen Herausforderungen. nach Bekanntwerden des anstehenden ausscheidens von Herrn Hal- ler zum 31. Dezember 2010 hat der aufsichtsrat damit begonnen, sich mit der regelung der nachfolge im Vorstand zu beschäftigen. Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss gehörten Herr Christian Greiner (Vorsit- zender), Herr Dr. Joachim Hausser und Herr Dr. Lutz Helmig an. Der ausschuss trat am 4. märz 2009 telefonisch zusammen, um den Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht sowie den Jahresabschluss und Lagebericht der LUDWIG BECK aG für das Geschäftsjahr 2008 zu prüfen sowie die Unabhängigkeitserklä- rung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestätigen. Darüber hinaus fasste er in einer telefonkonferenz am 27. märz 2009 den Beschluss, dem aufsichtsrat zu empfehlen, der BtU treuhand Uni- on münchen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, münchen, den Prüfungsauftrag für das folgende Geschäftsjahr zu erteilen. Personal- und Geschäftsführungsausschuss Dem Personal- und Geschäftsführungsausschuss gehörten Herr Dr. Joachim Hausser (Vorsitzender), Herr Dr. Lutz Helmig sowie Herr Gerhard Wöhrl an. Der ausschuss trat im Geschäftsjahr 2009 zu keiner gesonderten sitzung zusammen. Deutscher Corporate Governance Kodex Der aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit den im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen standards guter und ver- antwortungsvoller Unternehmensführung. Entsprechend den Emp- fehlungen des Kodex hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des aufsichtsrates am 24. märz 2009 eine Erklärung des Wirt- schaftsprüfers eingeholt, welche besagt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung).

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