24 Konzernabschluss und Jahresabschluss Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezem- ber 2009 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der zum abschlussprüfer gewählten BtU treuhand Union münchen GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. sämtliche abschlussunterlagen und Prüfungsberichte haben allen mitgliedern des aufsichtsrates rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des aufsichtsrats am 9. märz 2010 vorgelegen und wurden von ihnen sorgfältig geprüft. Diese Unterlagen wurden im Beisein des abschlussprüfers vom Prüfungsausschuss sowie vom gesamten aufsichtsrat eingehend erörtert. Der abschlussprüfer konnte kei- ne schwächen des internen Kontroll- und risikomanagementsy- stems bezogen auf den rechnungslegungsprozess feststellen. Der aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Bericht des abschlussprüfers den gesetzlichen anforderungen entspricht. In der sitzung hat der Wirtschaftsprüfer auch detailliert Umfang, schwer- punkte und Kosten der abschlussprüfung erläutert sowie über seine Unbefangenheit informiert. Der aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfungen des abschlussprüfers in der aufsichtsratssitzung am 9. märz 2010 zugestimmt. Der aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzern- lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns – nach eingehendem studium dieser Vorlagen schon im Vorfeld der sitzung – geprüft. Die aussagen des Lage- berichts und des Konzernlageberichts stimmen mit den Einschät- zungen des aufsichtsrats überein. Bei der Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns bezog der aufsichtsrat die finanz- und Investitionsplanung der Gesellschaft sowie deren Liquidität ein. Unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der aktionäre stehen dem Vorschlag des Vor- stands zur Verwendung des Bilanzgewinns keine Einwendungen entgegen. nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prü- fung waren keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht sowie gegen den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu erheben. Der aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der LUDWIG BECK aG gebilligt und damit festgestellt. Er hat den Konzernabschluss gebilligt und sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen. Zudem hat der aufsichtsrat den Bericht des Vorstands gemäß § 312 aktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das ver- gangene Geschäftsjahr („abhängigkeitsbericht“) geprüft. In seinem Bericht hat der Vorstand folgende schlusserklärung abgegeben: „nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem rechtgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen und maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unter- nehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene maßnahmen nicht benachteiligt worden.“ Die BtU treuhand-Union münchen GmbH hat den abhängigkeits- bericht geprüft und am 26. februar 2010 folgenden Bestätigungs- vermerk erteilt: „nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vor- stand sprechen.“ sie erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungslei- stungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. am 10. november 2009 beschloss der aufsichts- rat ferner eine aktualisierte fassung der Entsprechungserklärung gemäß § 161 aktG.
