25an UnsErE aKtIonärE | sowohl der abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prü- fungsbericht des abschlussprüfers lagen dem aufsichtsrat vor. Der aufsichtsrat hat auch den Prüfungsbericht des abschlussprüfers mit dem abschlussprüfer erörtert. aus dem Bericht des abschlussprüfers ergeben sich keine Bedenken. all dies vorausgeschickt schließt sich der aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den abschlussprü- fer an. aufgrund seiner eigenen Prüfung erhebt der aufsichtsrat gegen die schlusserklärung des Vorstands über die Beziehung zu verbun- denen Unternehmen keine Einwendungen. Persönlicher Dank Der aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Betriebsrat sowie allen mitarbeiterinnen und mitarbeitern der LUDWIG BECK aG für ihre her- vorragenden Leistungen und ihr fortwährendes Engagement auch im vergangenen Geschäftsjahr. Ihre Kompetenz und Einsatzbereitschaft sind die Grundpfeiler für den Erfolg unserer Unternehmensgruppe. Unser besonderer Dank gilt in diesem Jahr frau Gabriele Keitel, die seit zwölf Jahren als arbeitnehmervertreterin im aufsichtsrat tätig ist, und mit der wir im letzten Jahr ihr 30-jähriges firmenjubiläum feiern konnten. Wir freuen uns auf die weitere gute und konstruktive Zusam- menarbeit mit ihr. münchen, im märz 2010 Dr. Joachim Hausser Vorsitzender des aufsichtsrats Corporate Governance Corporate Governance bildet die Grundlage aller unserer Entschei- dungs- und Kontrollprozesse. sie steht für eine verantwortungsbe- wusste, wertebasierte und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete führung und Kontrolle des Unternehmens. transparenz und Verant- wortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sowie einen angemessenen Umgang mit risiken sind Voraussetzungen einer guten Corporate Governance. neben der effizienten und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen Vorstand und aufsichtsrat steht besonders die achtung der Interessen von aktionären und mitarbeitern im fokus. LUDWIG BECK fühlt sich diesen Werten verpflichtet und erfüllt die Em- pfehlungen des im Jahr 2002 beschlossenen Deutschen Corporate Governance Kodex seit april 2003 ohne wesentliche Einschränkungen. Den genauen Wortlaut des deutschen Corporate Governance Kodex sowie zahlreiche Detailinformationen rund um das thema Corporate Governance finden sie auch auf der Unternehmens- webseite www.ludwigbeck.de im Kapitel Investor relations/ Corporate Governance. Entsprechenserklärung Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Zeitraum vom 15. november 2008 bis zum 4. august 2009 auf die Empfehlungen des Kodex in seiner fassung vom 6. Juni 2008, die am 8. august 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (fas- sung 2008), für den Zeitraum ab dem 5. august 2009 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlung des Kodex in seiner fassung vom 18. Juni 2009, die am 5. august 2009 im elektronischen Bundes- anzeiger veröffentlicht wurde (fassung 2009). Vorstand und aufsichtsrat der LUDWIG BECK am rathauseck – tex- tilhaus feldmeier aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 aktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit nachfolgenden ausnahmen entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird: 1. Der Vorstand der Gesellschaft hat keinen Vorsitzenden oder sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1 satz 1). Der aufsichtsrat ist der auffassung, dass dies die gleichberechtigte, vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit der zwei Vorstandsmitglieder am besten widerspiegelt. 2. Der aufsichtsrat hat keinen nominierungsausschuss gebildet (Kodex Ziffer 5.3.3). Der aufsichtsrat ist der auffassung, dass die Erarbeitung von Wahlvorschlägen für aufsichtsratsmitglieder
