Report-Investor: Ludwig Beck AG - Geschäftsbericht 2009

29an UnsErE aKtIonärE | Empfehlung Ausschüsse (Kodex Ziffer 5.3.3): Der aufsichtsrat der LUDWIG BECK aG hat keinen nominierungs- ausschuss gebildet, da der aufsichtsrat überzeugt ist, dass die Erarbeitung von Wahlvorschlägen für aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung in dem an Personen überschaubaren sechsköpfigen Plenum erfolgen sollte. 5. Transparenz Der Vorstand wird Insiderinformationen, die die Gesellschaft unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen, soweit er nicht im Einzelfall von der Veröffentlichungspflicht befreit ist. sobald der Gesellschaft bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht. Über die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in aktien der Gesellschaft hinaus, soll der Besitz von aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender finanzinstrumente, von Vorstands- und auf- sichtsratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indi- rekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen aktien ist (Directors’ Holdings). Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vor- stands- und aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vor- stand und aufsichtsrat angegeben werden. Die Gesellschaft wird die aktionäre bei Informationen gleich behan- deln. sie soll ihnen unverzüglich sämtliche neuen tatsachen, die finanzanalysten und vergleichbaren adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen (fair Disclosure). Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Detaillierte Informationen zu den im Geschäftsjahr 2009 gemäß den gesetzlichen anforderungen veröffentlichten meldungen sind im Kapi- tel „Investor relations“ ab seite 35 in diesem Bericht nachzulesen. Aufsichtsrat Erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfüllt Empfehlungen ausschüsse Effizienz Interessenkonflikte Zuständigkeiten struktur Unabhängigkeit Vergütung Wahlen         Anregungen ausschüsse Vorstandsbestellung Vergütung   

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