61KonZErnLaGEBErICHt | Cashflow Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg im Geschäfts- jahr sehr stark um 3,9 mio. € von 7,7 mio. € auf 11,6 mio. € an. Ein Grund dafür war die deutliche abnahme des Working Capital. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag im abgelaufenen Ge- schäftsjahr insgesamt bei -2,1 mio. € (-8,6 mio. €). Im Wesent- lichen betreffen die auszahlungen für Investitionen in das sachanla- gevermögen in Höhe von 2,1 mio. € den ausbau des stammhauses am münchner marienplatz. Im Geschäftsjahr 2009 wurden 1,1 mio. € für die ausschüttung der Dividende für 2008 verwendet. Der Cashflow aus finanzierungs- tätigkeit beläuft sich insgesamt auf -5,6 mio. € (Vorjahr 0,6 mio. €). Der starke mittelabfluss des Cashflows aus finanzierungstätig- keit ist auf die deutliche abnahme der verzinslichen Verbindlich- keiten zurückzuführen. Nachtragsbericht Es haben keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag stattgefunden. Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) von LUDWIG BECK ist in 3.695.000 stückaktien (stammaktien) eingeteilt. Die stückaktien lauten auf den Inhaber. Der nennwert der aktien beträgt 2,56 € pro stückaktie. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der stimmrechte überschreiten sind im fol- genden dargestellt. Direkte und indirekte Beteiligungen Die aufgeführten Gesellschaften und Personen halten seit dem ablauf des Pflichtangebots der Intro-Verwaltungs GmbH vom 19. Juni 2009 direkt oder indirekt mehr als 10 von Hundert der stimmrechte an LUDWIG BECK: + Intro-Verwaltungs GmbH (reichenschwand) 65,85 % (direkt) + Herr Hans rudolf Wöhrl (reichenschwand) 65,85 % (indirekt) seit dem ablauf des Pflichtangebots haben bis zum 31. Dezember 2009 noch weitere Zukäufe stattgefunden. Diese sind auf der Website der Intro-Verwaltungs GmbH (www.introverwaltung.de) dokumentiert. Abhängigkeitsbericht Da mit dem Großaktionär kein Beherrschungsvertrag besteht, war der Vorstand von LUDWIG BECK zur aufstellung eines Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 abs. 3 aktG verpflichtet. Der abhängigkeitsbericht enthält folgende schlusserklärung: „nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem rechtgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenom- men und maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesell- schaft bei jedem rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene maßnah- men nicht benachteiligt worden.“ Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberu- fung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Laut satzung und gesetzlicher Vorschriften werden die mitglieder des Vorstands vom aufsichtsrat bestellt oder abberufen. Die Zahl
