10. Rückstellungen rückstellungen werden gemäß Ias 37 angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Ver- pflichtung besteht, der abfluss von ressourcen mit wirtschaftlichem nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der als rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche schätzung der ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflich- tung zum abschlussstichtag erforderlich ist. Langfristige unverzinsliche rückstellungen wurden auf ihren Barwert abgezinst. Pensionsrückstellung Die versicherungsmathematische Bewertung von Pensionsrückstellungen beruht auf dem in Ias 19 vorgeschriebenen anwartschaftsbar- wertverfahren („projected unit credit method“) für Leistungszusagen auf altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten renten und erworbenen anwartschaften auch künftig zu erwartende steigerungen von Gehältern und renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach der so genannten Korridormethode entsprechend Ias 19 berücksichtigt. 11. Verbindlichkeiten Finanzschulden Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten anschaffungskosten angesetzt. angesichts geringer Laufzeiten bzw. eines seit der aufnahme der schulden nicht wesentlich veränderten marktzinsniveaus ergeben sich bis auf eine unverzinsliche Verbindlichkeit keine wesentlichen abweichungen des beizulegenden Zeitwertes von den Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert dieser Verbindlichkeit ist unter 10 d) dargestellt. Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten (Laufzeit über einem Jahr) wurden auf ihren Barwert abgezinst. Die sich daraus ergebenden Ergebniseffekte werden im finanzergebnis erfasst. Zur Ermittlung der finanzschulden aus Leasinggeschäften gemäß Ias 17 vgl. nr. 5 sachanlagen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten anschaf- fungskosten angesetzt, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. sie sind ganz überwiegend innerhalb eines Jahres fällig. sie umfassen eine Vielzahl von Einzelposten. Wesentliche abweichungen zwischen den Bilanzwerten und den beizulegenden Zeit- werten ergeben sich nicht. 87KonZErnaBsCHLUss & -anHanG |
