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Report Investor: Ludwig Beck AG - Geschäftsbericht 2010

77 K o n z e r n a b s c h l u s s & K o n z e r n a n h a n g ifric 15 Vereinbarungen über die errichtung von immobilien ifric 16 absicherung einer nettoinvestition in einen ausländischen geschäftsbetrieb ifric 17 sachausschüttungen an eigentümer ifric 18 Übertragungen von Vermögenswerten durch einen Kunden folgende interpretationen und standards können von unternehmen in dem am 1. Januar 2010 beginnenden geschäftsjahr freiwillig vorzeitig angewendet werden: ias 24 (überarbeitet) beziehungen zu nahestehenden Personen ifric 19 ablösung von finanzverbindlichkeiten durch ausgabe von eigenkapitalinstrumenten ifrc 14 Vorzeitige zahlung von mindestdotierungsverpflichtungen änderungen zu ifrs 1 ausnahmen betreffend die in ifrs 7 geforderten Vergleichsangaben änderungen zu ifrs 7 angaben zur Übertragung von finanziellen Vermögenswerten Die luDWig becK ag geht davon aus, dass eine anwendung der genannten änderungen keine wesentliche auswirkung auf die Darstellung des Konzernabschlusses hat. 3. Währungsumrechnung in den einbezogenen Gesellschaften sicherungsgeschäfte für fremdwährungen existieren nicht. fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß ias 21 grundsätzlich mit dem Kurs am tag des geschäftsvorfalls eingebucht. forderungen bzw. Verbindlichkeiten in fremdwährung sind mit stichtagskursen zum Konzernbilanzstichtag bewertet. 4. Immaterielle Vermögenswerte entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ausnahme des markennamens „beck“ gemäß ias 38 mit den anschaffungsko- sten aktiviert und planmäßig linear (pro rata temporis) über die voraussichtliche nutzungsdauer abgeschrieben außerplanmäßige Wertminderungen wurden nicht vorgenommen. Software, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte es handelt sich dabei um lizenzen und erwerbe bzw. anpassungen von anwendersoftware, die über die voraussichtliche nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, bei grundlegenden softwareprogrammen auf 10 Jahre, abgeschrieben werden. Markenname Der ausweis des markennamens „beck“ (t€ 2.039) erfolgt unter der Position „immaterielle Vermögenswerte“, da es sich dabei um einen nach ias 38 identifizierten markennamen handelt. im zuge der anwendung dieser Vorschriften entfällt beginnend ab 01.01.2004 die planmäßige abschreibung auf den markennamen, da sich dieses recht im zeitablauf nicht verbraucht (unbestimmte nutzungsdauer). bezüglich des durch- geführten impairmenttests wird auf seite 85 verwiesen. anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung des markennamens schließen lassen, lagen bis zum 31.12.2010 nicht vor.