Report-Investor: M. TECH Techn. u. Beteiligungs AG - Geschäftsbericht 2009

M.Tech AG Geschäftsbericht 20098 Corporate Governance Corporate Governance 1. Compliance-Erklärung (26. März 2010) Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsen- notierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektro- nischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht an- gewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) enthält – neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts – Empfehlun- gen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Kodex-Fassung vom 18. Juni 2009, die am 5. August 2009 im elektronischen Bun- desanzeiger veröffentlicht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der M.Tech Technologie und Beteili- gungs AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskom- mission Deutscher Corporate Governance Kodex“ grundsätzlich entsprochen wurde und zum Zeitpunkt dieser Erklärung entspro- chen wird. Vorstand und Aufsichtsrat der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG beabsichtigen, die Empfehlungen auch in Zukunft zu beachten. Lediglich den folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Zeitraum vom 8. April 2009 bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung (Erklärungszeitraum) nur zeitweise bzw. nicht entsprochen: 2. Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2.1 2.1 Ziffer 3.8 Absatz 2 Die M.Tech Technologie und Beteiligungs AG weicht derzeit von der Empfehlung in Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex ab, die wie folgt lautet: „Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O-Versiche- rung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jähr- lichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entspre- chender Selbstbehalt vereinbart werden.“ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB1 Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unter- nehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der M.Tech Technologie- und Beteiligungs AG („M.Tech AG“). Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der M.Tech AG verstehen unter Corporate Governance ein umfassendes Konzept für eine verantwortungsvolle, transparente und wertorientierte Unterneh- mensführung. Gute Corporate Governance fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in unser Unternehmen. Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte sorgen dafür, dass die Corporate Governance in allen Bereichen des Unternehmens aktiv gelebt und weiterentwickelt wird. Neben dem Deutschen Corporate Governance Kodex umfasst Corporate Governance im M.Tech Konzern auch das interne Kontrollsystem, die Compliance – dabei insbesondere den M.Tech Kodex für ethisches Unterneh- menshandeln („Verhaltenskodex der M.Tech AG“) und, da die M.Tech AG und ihre Tochtergesellschaften auch Teil des SWARCO- Konzerns sind, auch den SWARCO-Verhaltenskodex – sowie die Regelungen zu den Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen. 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Die M.Tech AG orientiert sich als börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Deutschland insbesondere an den Vorgaben des Aktienge- setzes sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex. Es ist Ziel der M.Tech AG, ihre Aktionäre und die Öffentlichkeit umfas- send und offen über das Unternehmen zu informieren. 2. Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deut- schen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 Aktiengesetz wurde am 26. März 2010 aktualisiert. Die auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegebene gemein- same Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 26. März 2010 hat den folgenden Wortlaut: 1 Nicht Teil des geprüften Lageberichts.

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