
65Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 Von der EU-kommission veröffentlichte standards und Interpretationen Folgende Vorschriften wurden in 2010 von der EU verabschiedet und sind damit verpflichtend in Kraft getreten: Veröffentlicht im Amtsblatt der eu vom anzuwenden1 Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS: „Verbesserungen der International Financial Reporting Standards“ (2007–2009) 24.03.2010 31.12.2009 Änderung zu IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ 24.03.2010 31.12.2009 Neufassung des IAS 24: „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ 20.07.2010 31.12.2010 Änderung zu IFRIC14: „Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ 20.07.2010 31.12.2010 IFRIC19: „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ 24.07.2010 30.06.2010 Änderungen zu IFRS1: „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ 24.06.2010 31.12.2009 Änderungen zu IFRS1 und IFRS 7: „Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7“ 01.07.2010 30.06.2010 Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS: „Verbesserungen der International Financial Reporting Standards“ (2008–2010) 19.02.2011 31.12.2010 bzw. 30.06.2010 1 spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres, das nach dem angegebenen Datum beginnt Die „Verbesserungen der iFrs“ zielen darauf ab, die internationalen Rechnungslegungs- standards zu straffen und deren Verständnis zu erleichtern. Bei den meisten Änderungen handelt es sich um Klarstellungen oder Korrekturen von vorhandenen IFRS bzw. Änderun- gen, die sich aus zuvor an den IFRS vorgenommenen Modifikationen ergeben. Die Änderun- gen an IFRS 2, IFRS 5, IFRS 8, IAS1, IAS17, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IFRIC 9 und IFRIC16 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäfts- jahres verpflichtend anzuwenden. iFrs 2 Anteilsbasierte Vergütungen stellt klar, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Ab- schluss bilanzieren soll. Im Rahmen solcher Vereinbarungen erhält das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunter- nehmen oder ein anderes Konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer solchen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Güter oder Dienstleistungen bilan- zieren, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige Verpflichtung erfüllt, und unabhängig davon, ob die Verpflichtung in Aktien, Aktienoptionen oder in bar erfüllt wird.