
75Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 Der beizulegende zeitwert wird anhand eines angemessenen Bewertungsmodells ermittelt. Dieses stützt sich auf das Working Capital der betroffenen CGU unter Berücksichtigung von offengelegten stillen Reserven, einem betriebsnotwendigen Kassenbestand sowie weiteren zur Verfügung stehenden Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Das Wahlrecht zur Anwendung der Neubewertungsmethode bei immateriellen Vermö- genswerten und bei Sachanlagen wird im MediClin-Konzern nicht ausgeübt. Die zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen in erster Linie Zuwendungen nach dem „Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG)“ und den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen. Sie werden als Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie- rungsrecht mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendungen erfolgen werden. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt des Zugangs des Fördermittelbewilligungsbescheids. Noch nicht zweckentsprechend ver- wendete Zuwendungen werden unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Werden die Fördermittel nicht in einer Summe gewährt, sondern durch jährliche Zu- weisungen, die im Zeitablauf variieren, entsteht der Anspruch auf die Förderung erst mit Fördermittelbescheid des jeweiligen Geschäftsjahres, sodass die Zuführung zu den Forde- rungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht nur in Höhe der jährlichen Zuweisung erfolgt. Die zuschüsse für investitionen werden von den Anschaffungskosten gekürzt. Die Abschreibungen sind entsprechend der Kürzung der Anschaffungskosten der geförderten Sachanlagen auf den Nutzenverzehr des nicht geförderten Anlagevermögens beschränkt. Periodenfremde Verrechnungen, zum Beispiel aus der Umfinanzierung bisher eigenfinanzier- ter Investitionen aus den Vorjahren, werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung nicht mit den Abschreibungen saldiert, sondern unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aus- gewiesen. zuschüsse für laufende betriebskosten werden periodengerecht erfasst. Die Ausgleichsposten für die eigenmittelförderung nach dem KHG wurden mit den entsprechenden Kapitalrücklagen bei den betroffenen Tochterunternehmen verrechnet und somit bei der Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften eliminiert. Leasingverhältnisse werden nach IAS17 als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Sie werden zu Beginn des Leasingverhält- nisses mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder mit dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Für den Konzern haben sie nur untergeord- nete Bedeutung. Aktivierte Leasinggegenstände werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprechend den abschreibungsfähigen Vermögenswerten, die sich im Eigentum des Konzerns befinden, abgeschrieben. Bei der Berechnung des Barwerts der Mindestleasingzahlungen dient der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz als Abzinsungsfaktor. Die Leasingzahlungen werden in die Finanzierungskosten und den Til- gungsteil der Restschuld aufgeteilt. Finanzierungsleasing führt so in jeder Periode zu einem Abschreibungsaufwand für die aktivierten Vermögenswerte und zu einem Finanzierungs- aufwand. Soweit bei Leasingverträgen das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber liegt (ope- rating-leasingverhältnisse), erfolgt die Bilanzierung der Leasinggegenstände beim Leasing- geber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden grundsätzlich als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Leasing- bzw. Mietaufwendungen erfasst. Die Vorräte sind für den MediClin-Konzern als Erbringer von Gesundheitsdienstleistun- gen nur von untergeordneter Bedeutung und unterliegen in ihrem Wert und ihrer Zusam- mensetzung nur geringen Veränderungen. Sie werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode bewertet und enthalten keine Fremdkapitalkosten.