Der Aufsichtsrat setzt sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. Die vier Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung, die zwei Arbeitnehmervertreter von den Konzernmitarbeitern gewählt. Die Amtszeit der derzei- tigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsrats- mitglieder für das Geschäftsjahr 2010 beschließt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Er ist in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebun- den. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat enthält einen Katalog zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Der Aufsichtsrat ist insbesondere zuständig für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Billigung des Konzernabschlusses. Zusammen mit dem Vorstand erörtert er regelmäßig die Geschäftsentwicklung, Planung und Strategie des Unternehmens. Ausschüsse im Aufsichtsrat werden nur im Bedarfsfall gebil- det. Da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht und im Plenum ein reger Meinungsaustausch erfolgt, wären mit der Bildung von Ausschüssen keine Vorteile für die Cor- porate Governance des Unternehmens verbunden. Directors’ Dealings nach § 15a WpHG Gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Perso- nen mit bestimmten Führungsaufgaben und diesen naheste- hende Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von sich darauf beziehenden Finanz- instrumenten offenzulegen, soweit der Wert der innerhalb eines Kalenderjahres vorgenommenen Geschäfte den Betrag von 5.000,00 Euro erreicht oder übersteigt. Der Mineral- brunnen Überkingen-Teinach AG sind im Geschäftsjahr 2009 keine Meldungen nach § 15a WpHG zugegangen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der Konzernabschluss für die Gesellschaft einschließlich der Konzerngesellschaften wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die Erstellung des Jahres- abschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG erfolgt nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handels- gesetzbuchs (HGB). Beide Abschlüsse werden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die von der Hauptversammlung gewählt wird. Im Ressort des Sprechers des Vorstands sind insbesondere die strategischen, aktionärsbezogenen, gesellschaftlichen, politischen und konzernübergreifenden Themen angesiedelt. Dazu zählen die Unternehmenskommunikation, Öffentlich- keitsarbeit, Investor Relations, Mergers and Acquisitions, Revision, Konzernorganisation, Methodenkompetenz sowie Unternehmensentwicklung. Zudem verantwortet dieser Vorstandsbereich die Ressorts Finanzen, Controlling, IT, Einkauf und Personal. Die Funktion wird von Heinz Breuer verantwortet. Sein der- zeitiger Vertrag läuft bis zum 30. September 2010. Einen weiteren Vorstandsbereich verantwortet Maik Schu- macher, dessen aktueller Vertrag bis zum 31. August 2012 läuft. Dem Ressort sind die Themen Produktion und Logistik zugeordnet. Dieser Verantwortungsbereich umfasst alle technisch geprägten Aufgabenbereiche der Produktions- standorte der Gesellschaft. Dies sind in erster Linie die The- men Betrieb, Abfüllung, Qualitätssicherung und Produkti- onssicherheit sowie die interne und externe Logistik und die damit verbundene innerbetriebliche Organisation. Zudem ist das Ressort für die Liegenschaften und den Umweltschutz verantwortlich. Seit Ende Januar 2009 sind diesem Vorstandsbereich zudem die Ressorts Marketing und Vertrieb zugeordnet. Im Marke- ting sind die Aufgabenfelder Entwicklung, Innovationsma- nagement, Implementierung und Überprüfung der konzern- weiten Marketingkonzeption für alle Produkte, Marken, Tochtergesellschaften und sonstige Dienstleistungen zusam- mengefasst. Der Vertrieb beinhaltet die Verantwortung für die Verkaufsaktivitäten aller Produkte und Marken sowie deren Implementierung in bestehende und neue Vertriebs- kanäle. Zudem obliegt dem Bereich die Leitung des Exports. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfas- send über den aktuellen Geschäftsverlauf, alle wesentlichen Gesichtspunkte der Unternehmensplanung und -strategie sowie über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und die Risikosituation. Die Bestellung und Abberufung der Mitglie- der des Vorstands obliegt gemäß § 84 AktG dem Aufsichts- rat. In der Satzung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG wird diese Kompetenz in § 7 abgebildet. An unsere Aktionäre | 17
