111corporate governance-bericht vergütungsbericht Der nachfolgende Vergütungsbericht ist in Bezug auf die handelsrechtlichen Angabepflichten zugleich auch Teil des Lageberichts. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde die Zuständigkeit für die Festlegung der Vorstandsvergütung vom Personalausschuss des Aufsichtsrats auf das Gesamtplenum des Aufsichtsrats übertragen. Der Personalausschuss ist zukünftig nicht mehr für die Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung zuständig, sondern bereitet diese nur noch vor. Mit dem zum 5.August 2oo9 in Kraft getretenen VorstAG hat der Gesetzgeber ferner neue Anforderungen hinsichtlich der Festsetzung der Vorstandsvergütung geschaffen. Der Gesetz- geber verfolgt dabei das Ziel, die Vergütung des Vorstands an einer nachhaltigen Unterneh- mensentwicklung auszurichten. Dieses Ziel deckt sich vom Grundsatz mit dem System der Vorstandsvergütung bei MLP. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat sich in seiner Sitzung am 1o.Dezember 2oo9 mit den gesetzlichen Neuerungen, insbesondere auch mit der Ausrichtung der Vorstandsvergütung an einer nachhaltigen Unternehmensführung befasst. Das gegenwärtige System der Vorstandsvergütung trägt auch nach Einschätzung von Experten den Zielsetzungen der gesetzlichen Neuregelungen bereits weitgehend Rechnung. Gleichwohl wird sich der Auf- sichtsrat im Geschäftsjahr 2o1o eingehend mit der weiteren Entwicklung des Vorstandsvergü- tungssystems bei MLP befassen. Die Mitglieder des Konzernvorstands haben auf Basis der mit ihnen derzeit geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe (erfolgsunabhängige) und eine variable (erfolgsbe- zogene) Vergütung [Tabelle 38] [Tabelle 39]. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) des MLP-Konzerns nach den jeweils im Konzern angewandten (internationalen) Rechnungslegungsstandards. Entscheidend ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT), wie es sich jeweils ohne Kürzung um gewinnabhängige Tantiemen ergäbe. Sollten im Geschäftsjahr fortzuführende und aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen werden, so setzt sich die Bemessungsgrundlage zusammen aus der Summe der Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) der fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Alle in direktem Zusammenhang mit der Aufgabe/Veräuße- rung von Geschäftsbereichen stehenden Kosten und Erträge werden nicht in die Bemessungs- grundlage mit einbezogen. Die variable Vergütung ergibt sich aus einem festgelegten Prozentsatz an der Bemessungsgrundlage. Beginnt oder endet das Anstellungsverhältnis im Laufe eines Geschäftsjahres, so wird grundsätzlich die Tantieme für dieses Geschäftsjahr pro rata temporis gewährt. Des Weiteren haben die Vorstände Anspruch auf einen Dienstwagen zur unbeschränkten Nutzung sowie auf die Leistungen aus einer Todesfall- und Invaliditätsversicherung. Beschlussfassung über Vorstandsvergütung im Gesamtplenum des Aufsichtsrats Grundsätze der Vorstandsvergütung mlp-konzernabschluss
