151allgemeine angaben ı anhang Zinserträge werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. Mieterträge aus der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie realisiert der Konzern linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses. Immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen der nach IAS 38 erforder- lichen Bedingungen mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwick- lungsbezogenen Gemeinkosten. Liegen die Aktivierungsvoraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nicht vor, erfasst MLP die Entwicklungskosten in der Periode ihres Anfalls als Aufwand. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaft- liche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit Erreichen der Betriebs- bereitschaft. Sie endet mit der Ausbuchung des Vermögenswerts oder seiner früheren Einstufung als „zur Veräußerung bestimmt“. Der Restwert, die Nutzungsdauer und die Abschreibungsme- thode werden für immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer oder der erwartete Nutzungsverlauf eines Vermögenswerts geändert, trägt MLP dem durch Anpassung des Abschrei- bungszeitraums oder durch Wahl einer anderen Abschreibungsmethode Rechnung. Derartige Änderungen behandelt MLP als Änderungen einer Schätzung. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Werthaltigkeit überprüft, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie im Wert gemindert sein könnten. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben: [Tabelle 58] Immaterielle Vermögenswerte Nutzungsdauer Erworbene Software 3–7 Jahre Selbst erstellte Software 3–5 Jahre Erworbene Markenrechte 10–15 Jahre Kundenbeziehungen/Auftragsbestände 5–25 Jahre Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie sind mindestens einmal jährlich einzeln oder auf der Ebene einer Zahlungs- mittel generierenden Einheit einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen. Jährlich wird zudem geprüft, ob die Annahme einer unbestimmbaren Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Vermögenswert fortan nach den Grundsätzen für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer behandelt.
