41das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss übErwachung Im Jahr 2009 hat MorphoSys die Einhaltung seiner internen Kontrollen mithilfe eines externen Beraters überprüft. Die Ergebnisse wurden von der Geschäftsleitung und vom Auf sichtsrat erörtert. anteilsbesitz von vorstand und aufsichtsrat Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten mehr als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Bezüglich der Veröffentlichung des Besitzes von Aktien der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehenden Finanz- instrumenten verweisen wir auf die Anhangsziffer 25 des Konzernabschlusses. In dieser Übersicht werden alle von den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien, Aktienoptionen und Wandelschuldver schreibungen aufgelistet. meldepflichtige wertpapiergeschäfte („directors’ dealings”) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG sowie ihnen nahe stehende Personen sind gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, den Handel mit MorphoSys-Aktien mitzuteilen. Im Berichtsjahr haben wir die folgenden Meldungen gemäß § 15a WpHG erhalten. Jedem nachfolgend aufgeführten Akti enverkauf ging die Ausübung von Aktienoptionen/Wandel schuldverschreibungen zum Erwerb der gleichlautenden An zahl Aktien unmittelbar voraus. Die Herren Dr. Moroney und Lemus haben insgesamt 148.695 Aktienoptionen ausge übt und 15.102 Stück der neuen Aktien gehalten. Herr Dr. Schottelius hat 500 Aktien erworben. der sicherstellt, dass Informationen an die entsprechenden Empfänger gelangen. Wo immer möglich werden Anwen dungs und Systemparameter so gesetzt, dass sie der Ver besserung der Informationssicherheit dienen. kOntrOllMaSSnahMEn MorphoSys hat Kontrollschritte in all den Ablaufprozessen eingebaut, in denen ein unabwendbares Risiko von (unbe- absichtigten oder beabsichtigten) Fehlern und Falschdarstel lungen besteht. Die Abteilungsleitungen sind dafür verant wortlich, dass in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen die vorgesehenen Kontrollen eingehalten werden. Die Kontrollmaßnahmen bei MorphoSys – einschließlich der internen Kontrollen für die Finanzberichterstattung im engeren Sinn – beruhen auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen: Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfah rensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Voll machts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt. Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumen tieren. Verantwortlichkeiten werden wo immer möglich getrennt (Vieraugenprinzip), beispielsweise zwischen Einkaufs- und Finanzabteilung. Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigun gen auf verschiedenen Ebenen gesichert. Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkon- trollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellun gen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.
