305 nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG an. Ferner prüft der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Dafür hat er Grundsätze für die Beurteilung der Unabhängigkeit festgelegt, die sich insbesondere am Kodex orientieren. Nach diesen Grundsätzen ist die Mehrheit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig anzusehen, so dass eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleistet ist. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von Ausschüssen vor. Der Aufsichtsrat der MTU hat vier Ausschüsse. Weitere Informationen finden sich auf Seite 317. Im Jahr 2009 bestanden keine Berater-, Dienstleistungs- oder ähnliche Verträge zwischen der MTU Aero Engines Holding AG oder ihren Tochterunternehmen und den Aufsichtsratsmitgliedern. Damit sind keine offenlegungspflichtigen Interessenskonflikte entstanden. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der MTU waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Directors’ & Officers’ Liability-Versicherungen mit einem angemessenen Selbstbehalt in Kraft. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt nach klaren und transparenten Kriterien. Sie sind im Vergütungsbericht auf den Seiten 308 bis 315 dargestellt. Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt gemäß der International Financial Reporting Standards (IFRS) und wird vom Vorstand verantwortet. Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ein internes Kontrollsystem und einheitliche Bilanzierungsgrundsätze stellen sicher, dass ein angemessenes Bild der Vermögens- und Ertragslage, der finanziellen Situation sowie der Zahlungsströme aller Konzerngesellschaften wiedergegeben wird. Darüber hinaus verfügt die MTU über ein differenziertes System zur Erfassung und Kontrolle geschäftlicher und finanzieller Risiken. Bei der MTU hat der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken einen hohen Stellenwert. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem im Unternehmen sicher. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise gilt finanzwirtschaftlichen Risiken eine besondere Aufmerksamkeit. Das systematische Risikomanagement im Rahmen der wertorientierten Unternehmens- führung sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt, analysiert und bewertet sowie Risikopositionen abgesichert werden. Regelmäßig unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und die Prüfungsarbeit der Internen Revision und ist vor dem Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG künftig explizit mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der Internen Kontrollsysteme, der Internen Revisionssysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschluss- prüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit, befasst. Die Unternehmenskultur der MTU ist geprägt von Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Dennoch ist das Risiko von Rechtsverstößen durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen. Die MTU setzt alles daran, diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren und beispielsweise Fälle von Korrupti- on aufzudecken und konsequent zu verfolgen. So werden Schulungen durchgeführt und alle Unterneh- menseinheiten von der Konzernrevision in einem definierten Zeitplan geprüft. Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Dazu gehören Gesetzestreue und Professionalität gegenüber Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Behörden, Amtsträgern sowie der Öffentlichkeit im In- und Ausland und die strikte Trennung von Beruf und Privatleben zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Festgeschrieben ist all dies wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen in einer Verhaltensrichtlinie, die Vorstand Rechnungslegung Risikomanagement- und Kontrollsystem Compliance An den Aktionär Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Mehrjahresübersichten Corporate Governance > Bericht
