69 Steuerabgrenzungen resultieren in den Einzelbilanzen aus der er- warteten Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und aus Unterschie- den bei den Wertansätzen von IFRS- und Steuerbilanz sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Ihre Berechnung erfolgt nach IAS 12. Bei den inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2009 für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaft- steuersatz von 15 % wie im Vorjahr verwendet. Weiterhin berück- sichtigt wurden ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz von 13,76 % (Vorjahr ebenfalls 13,76 %). In den Geschäftsjahren 2009 und 2008 ergab sich unter Berück- sichtigung des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer für die Berechnung der latenten Steuer bei den inländischen Gesell- schaften somit ein Steuersatz von 29,59 %. Die Besteuerung im Ausland wird zu den in diesen Ländern gel- tenden Steuersätzen berechnet und liegt zwischen 19 % und 34 % (Vorjahr ebenfalls zwischen 19 % und 34 %). Die Ertragsteuern gliedern sich nach ihrer Herkunft wie folgt: Einkommen- und Ertragsteuern 2009 2008 T€ T€ Gezahlte bzw. geschuldete Steuern 788 893 – davon Ausland 326 514 Latenter Steueraufwand 774 1.583 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.562 2.476 Die Ertragsteuern betreffen in Höhe von minus 1 T€ (Ertrag) frü- here Perioden (Vorjahr Aufwand 155 T€). Die latenten Steuern in Höhe von 774 T€ (Vorjahr 1.583 T€) beru- hen auf temporären Unterschieden bzw. der Umkehr derselben. Die Überleitung zwischen den Beträgen bei Anwendung eines Steuersatzes von 29,59 % (Vorjahr ebenfalls 29,59 %) für das Ge- schäftsjahr zum 31. Dezember 2009 zum Ergebnis vor Ertragsteu- ern und tatsächlichem Steueraufwand stellt sich wie folgt dar: Steuerliche Überleitung 2009 2008 T€ T€ Erwarteter Steueraufwand -1.089 -1.879 Steuerfreie Erträge 123 1 Unterschiede in lokalen Steuersätzen 129 -25 Verlustvorträge -310 94 Periodenfremder Steueraufwand 1 -155 Nicht abziehbare Betriebsausgaben -328 -455 Übrige -88 -57 Ertragsteueraufwand -1.562 -2.476
