Report-Investor: MVV Energie AG - Geschäftsbericht 2008 2009

Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards: Der IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Ge- schäftsjahr 2008/09 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden sind: Improvement Project (2008/2009) Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRSs IAS 1 Änderung (2007) Darstellung des Abschlusses IAS 23 Änderung (2007) Aktivierung von Fremdkapitalkosten IAS 32 und IAS 1 Finanzinstrumente: Darstellung (Puttable Instruments) IFRS 1/IAS 27 Änderungen (2008) Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie Konzern- und separate Einzelabschlüsse IFRS 1 Änderung (2008) Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 2 Änderung (2008) Anteilsbasierte Vergütung (Vesting Conditions and Cancellation) IFRS 2 Änderung (2009) Klarstellung der Bilanzierung anteils- basierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden IFRS 3/IAS 27 Änderung (2008) Unternehmenszusammenschlüsse sowie Konzern- und separate Einzelabschlüsse IFRS 7 Änderung (2009) Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten IFRS 8 Operative Segmente IFRIC 9/IAS 39 Änderung (2009) Eingebettete Derivate IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionen IFRIC 15 Vereinbarungen zum Bau von Immobilien (Real Estate) IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden IAS 39 (2008) Ansatz und Bewertung (geeignetes Grundgeschäft) IAS 39 (2008) Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten IMPRoVEMENTIMPRoVEMENT PRoJECTPRoJECT (2008)(2008) UNDUND (2009)(2009) „S„SAMMELSTAMMELSTANDARDANDARD zUzUR ÄR ÄNDERUNGNDERUNG VERSCVERSChIEDENERhIEDENER IFRSIFRSs“:s“: Das IASB hat im Rah- men einer jährlichen Anpassung kleinere Änderungen bezie- hungsweise Klarstellungen verschiedener Standards in einem Sammeländerungsstandard zusammengefasst. Die Ände- rungen zielen darauf ab, Vorschriften zu konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards zu beseitigen. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beziehungsweise dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009 für die Änderungen des Jahres 2008. Die Anerkennung durch die EU der Änderungen des Jahres 2009 stehen zum 30. September 2009 noch aus. IASIAS 11 ÄNDERUÄNDERUNGNG (2007)(2007) „DARSTE„DARSTELLUNGLLUNG DESDES ABSChLABSChLUSSES“:USSES“: Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Ge- samtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschafte- te Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfassen, und die die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Aufgrund dieser Änderung sind künftig nicht eigentümerbezogene strikt von den eigentümer- bezogenen Eigenkapitalveränderungen zu trennen sowie erwei- terte Angaben zum „Other comprehensive Income“ zu machen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008. IASIAS 2323 ÄNDERUNGÄNDERUNG (2007)(2007) „AKTIVIERUNG„AKTIVIERUNG VoNVoN FREMDKAPITFREMDKAPITALKoSTEN“:ALKoSTEN“: Mit der überarbeiteten Fassung von IAS 23 wird das bisheri- ge Wahlrecht der sofortigen aufwandswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte anfallen, abgeschafft. Diese Fremdkapital- kosten sind zukünftig verpflichtend als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Janu- ar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008. IASIAS 3232 UNDUND IASIAS 1 (1 (2008)2008) „FINANzINSTRUMENTE:„FINANzINSTRUMENTE: DARSTELLUNGDARSTELLUNG (PUTT(PUTTABLEABLE INSTRUMENTS)“:INSTRUMENTS)“: Dieser Standard ist für die Abgren- zung zwischen Eigen- und Fremdkapital zentral. Die Neufas- sung erlaubt, kündbare Instrumente unter bestimmten Be- dingungen als Eigenkapital zu klassifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachran- gigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Ge- schäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 begin- nen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009. 93MVV Energie 2008/09

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