Report-Investor: Odeon Film AG - Geschäftsbericht 2009

77 Corporate-Governance-Bericht 3.2 Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptver- sammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrats gliedert sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Die fixe Ver- gütung beträgt 10.000,00 EUR für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der variable Anteil besteht aus einer erfolgsorientierten Vergütung in Höhe von 2/1.500 des im gebilligten Konzernabschluss für dieses Geschäftsjahr ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den 2-fachen, sein Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der festen und der erfolgsorientierten Vergü- tungskomponente. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR je Sitzung bezahlt. Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung, in der der gebilligte Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt wird. Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2009 auf insgesamt 109 Tsd. EUR (Vorjahr: 197 Tsd. EUR). 4. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSS- PRÜFUNG Der Konzernjahresabschluss und die Zwischenab- schlüsse werden nach IFRS aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Der Konzernabschluss wurde in 2009 frist- gerecht 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffent- lich zugänglich gemacht. Beim Zwischenbericht konnte die Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums jedoch nicht eingehalten werden, da das Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach Restrukturierungsmaßnahmen perso- nell weniger Ressourcen zur Verfügung hat und es so zu Verzögerungen in den Abläufen kommt. Dabei wird natürlich weiterhin darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Mit dem Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unter- richtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Ab- schlussprüfung ergeben. 5. TRANSPARENZ Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der Odeon Film AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der Odeon Film AG und des Odeon-Film-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht und den Halbjahresfinanzbericht. Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad- hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch die Internetseiten der Gesellschaft. Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gem. § 26 WpHG sowie Er- werb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der Odeon Film AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors’ Dealing), gem. § 15 a WpHG, werden ebenfalls vom Vorstand veröffent- licht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durch Mit- glieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder durch sonstige Personen mit Füh- rungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insider- informationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen folgen- de meldepflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsge- schäfte getätigt: Angaben zum Mitteilungspflichtigen: FMI – Film-, Medien- und Internetbeteiligung GmbH Grund der Mitteilungspflicht: Mitteilungspflichtiger ist eine juristische Person in enger Beziehung zu einer Person mit Führungsauf- gaben, hier einem Mitglied des Aufsichtsorgans der Odeon Film AG. Angaben zum Emittenten: Odeon Film AG Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin

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