Report-Investor: Odeon Film AG - Geschäftsbericht 2009

6 BerichtdesAufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Geschäfts- führung der Gesellschaft nach Gesetz und Satzung überwacht. Er wurde im abgelaufenen Geschäfts- jahr 2009 anhand schriftlicher sowie mündlicher Berichterstattungen des Vorstands über die Ge- schäftsführung und die Lage der Gesellschaft regel- mäßig und umfassend informiert. In vier gemeinsa- men Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats sowie in Telefonkonferenzen wurden die Lage und die laufende Geschäftsentwicklung des Unternehmens, wichtige Geschäftsvorfälle, die Finanzplanung sowie die weitere geschäftspolitische Ausrichtung des Odeon-Film-Konzerns ausführlich behandelt. Dar- über hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Vorstandsvorsitzende bzw. der Vor- standssprecher regelmäßige Informations- und Kon- sultationsgespräche. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats bildeten im Geschäftsjahr 2009 die Verbesserung der Liquiditätssituation des Unternehmens, der Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Überprüfung des operativen Geschäfts. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2008, der Tagesord- nung für die Hauptversammlung 2009, der Unter- nehmensplanung für das Geschäftsjahr 2010 und der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Deutscher Corporate Governance Kodex Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG haben ihre gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben und auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Den vom Bundesministerium der Justiz am 18. Juni 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundes- anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird weitgehend entsprochen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Aktiengesetz ein Präsidium sowie ein Audit-Committee gebildet, die bis zum 11. Juni 2009 im Amt waren. Das Präsidium war insbesondere für die Vorberei- tung der Beschlussfassung über die gemäß Geschäftsordnung des Vorstands der Odeon Film AG zustimmungsbedürftigen Geschäfte sowie für das Vergütungssystem und Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands zuständig. Das Audit-Committee bereitete insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billi- gung des Konzernabschlusses für den Gesamtauf- sichtsrat vor. Im Berichtszeitraum hielten die Ausschüsse je eine Präsenzsitzung bzw. Telefonkonferenz ab. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. Ein Aus- schuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindes- tens drei Mitgliedern besteht. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss, weshalb im Auf- sichtsrat der Odeon Film AG seit dem 11. Juni 2009 keine Ausschüsse mehr gebildet werden. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtli- che Aufgaben und Beschlussfassungen des Auf- sichtsrats. Erläuterungen zu den Angaben im Lagebericht gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsge- setzbuch Die nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsge- setzbuch erforderlichen Angaben finden sich im Lagebericht der Odeon Film AG sowie des Odeon- Film-Konzerns jeweils unter der Überschrift „Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen“; ferner sind diese Angaben nochmals im Geschäfts- bericht vollständig und gesondert unter dem Titel „Erläuternder Bericht des Vorstands der Odeon Film AG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB“ abgedruckt. Die an diesen Stellen erfolgte, nicht weiter erläuterungsbedürftige Darstellung macht sich der Aufsichtsrat zu Eigen. Jahres- und Konzernabschluss Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat zusammenfassend festge- stellt, dass der Vorstand ein den gesetzlichen Vor- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG

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