7 BerichtdesAufsichtsrats schriften entsprechendes Risikomanagement einge- richtet hat und dass dieses grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unter- nehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erken- nen. Der Jahresabschluss der Odeon Film AG zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht und Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unterneh- men, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 nebst Konzernlagebericht sowie die Prüfungs- berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price- waterhouseCoopers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt und in der Bilanz- sitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2010, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erörtert und geprüft. Von den Prüfberich- ten des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Odeon Film AG sowie gegen den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des Odeon-Film-Konzerns erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Odeon Film AG gebilligt, der damit gemäß § 172 Satz 1 Alternative 1 AktG fest- gestellt ist. Der Konzernabschluss des Odeon-Film-Konzerns wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG geprüft. Der Bericht über die Beziehun- gen zu verbundenen Unternehmen der Odeon Film AG und der entsprechende Prüfbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Auf- sichtsrats vorgelegt. Der Prüfbericht wurde ausführ- lich und nachvollziehbar erstellt und gelangt zu demselben Ergebnis wie unsere eigene Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der uneingeschränkte Bes- tätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht lautet wie folgt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurtei- lung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäf- ten die Leistung der Gesellschaft nicht unange- messen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Be- urteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Innere Ordnung des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats war bis zum 26. März 2009 Herr Steffen Naumann, der an die- sem Tag aus dem Aufsichtsrats der Odeon Film AG ausgeschieden ist. Sein Nachfolger für die gesamte verbleibende Amtszeit in 2009 wurde ebenfalls am 26. März 2009 Herr David Groenewold. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. In diesem Zusammenhang haben Herren Günter Adam, Andrej Henkler und Dr. Geza Toth-Feher ihre Mandate zum Ablauf der Ordentlichen Hauptver- sammlung der Odeon Film AG am 11. Juni 2009 niedergelegt. Am 24. August 2009 hat Herr Dr. Matthias Lausen sein Mandat niedergelegt. Auf die freigewordene Position hat das Registergericht Berlin auf Antrag der Gesellschaft am 29. September 2009 Herrn Herbert Schroder zum Mitglied des Aufsichtsrats der Odeon Film AG bestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 war der Aufsichts- rat wie folgt besetzt: David Groenewold, Vorsitzender Gregor Kunz, Stellvertreter des Vorsitzenden Herbert Schroder Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand der Odeon Film AG, den Geschäftsführern der Tochtergesell- schaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern des Odeon-Film-Konzerns seinen Dank und seine Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit im Jahr 2009 aus. Berlin, 29. März 2010 Der Aufsichtsrat David Groenewold Vorsitzender
