Report-Investor: Phoenix Solar Aktiengesellschaft - Geschäftsbericht 2009

115PhoENIx SoLAR AG | GESChäFTSBERIChT 2009 KoNZERNANhANG (10) ERTRAGSTEUERN Die laufenden und latenten Steueraufwendungen und -erträge setzen sich wie folgt zusammen: Ertragsteuern 2009 T € 2008 T € Laufende Steuern 2.294 12.756 Latente Steuern 85 - 2.989 Gesamt 2.379 9.767 Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2009 in höhe von 2.379 T Euro (Vorjahr: 9.767 T Euro) ist um 540 T Euro niedriger als der erwartete Ertragsteueraufwand in höhe von 2.919 T Euro, der sich theoretisch bei Anwendung des inländischen Steuersatzes von 26,7 Prozent (Vorjahr: 26,7 Prozent) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns ergeben würde. Der Unterschied zwischen erwartetem und ausgewiesenem Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursa- chen zurückzuführen: Überleitungsrechnung 2009 T € 2008 T € Ergebnis vor Ertragsteuern 10.934 33.446 Zum rechnerischen Steuersatz von 26,7 % (Vj. 26,7 %) errechnete Ertragsteuern 2.919 8.930 Veränderungen des errechneten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand durch: – Periodenfremde Ertragsteuern - 789 - 175 – Steuereffekt aus nicht abziehbaren Aufwendungen für Aktienoptionen 290 99 – Steuereffekt aus sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen 175 53 – Steuereffekt aufgrund abweichender Steuersätze 79 968 – Steuereffekt aus abziehbaren Aufwendungen der Kapitalerhöhung 0 - 157 – Steuereffekt aus Nichtansatz von Verlusten 37 46 – Steuereffekt aufgrund abweichender Steuerbemessungsgrundlagen 45 20 – Sonstige Abweichung/Konsolidierung - 377 - 17 Gesamt 2.379 9.767 Effektiver Steuersatz 21,8 % 29,2 % Der rechnerische Ertragsteuersatz ergibt sich aus der deutschen Gewerbesteuer (10,92 Prozent), der Anwendung des Körperschaftsteuersatzes (15 Prozent) und des Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer). Der periodenfremde Steuerertrag resultiert im Wesentlichen aus einer geänderten steuerlichen Gewinn- ermittlung. Die Position „Steuereffekt aufgrund abweichender Steuersätze“ resultiert im Wesentlichen aus der Anwendung abweichender Steuersätze der im Ausland befindlichen Tochtergesellschaften und Betriebs- stätten. Die ausländischen Ertragsteuersätze bewegen sich in einer Bandbreite von zwölf Prozent bis 33 Prozent. Aufgrund des geringeren Anteils der Auslandsumsätze in 2009 ist die Abweichung im Ver- gleich zum Vorjahr deutlich geringer.

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