075PhoENIx SoLAR AG | GESChäFTSBERIChT 2009 KoNZERNLAGEBERIChT Darüber hinaus könnten sich durch einen potenziellen Wegfall von Regressmöglichkeiten aus Garantie- ansprüchen gegenüber Lieferanten zusätzliche finanzielle Belastungen für die Phoenix Solar AG ergeben. Eine Trendwende zu Zinssteigerungen würde sich umgehend negativ auf die Rendite von Photovoltaik- anlagen mit einem hohen Anteil an Fremdfinanzierung auswirken. Bei einer anhaltenden Entwicklung kann dies zu nachlassender Nachfrage seitens der Investoren führen. Infolge der globalen Finanzkrise wird die Fremdfinanzierung von Photovoltaikanlagen durch die Banken zusehends restriktiver behandelt, was zu Verzögerungen bei der Realisierung geplanter Projekte führt. Zusätzlich muss auch künftig damit gerechnet werden, dass sich die Suche nach geeigneten Investoren schwieriger und zeitaufwendiger gestalten wird. In Fällen, in denen Phoenix Solar für den Bau von Photovoltaikanlagen selbst die Projektrechte hält, kann in Einzelfällen mit dem Bau der Anlagen seitens des Phoenix Konzerns begonnen werden, bevor vom Erwerber der Anlage die Finanzierung bankenseitig verabschiedet ist. Diese Vorgehensweise hilft dem Konzern bei der Vermeidung von Überlastungsspitzen im Kraftwerksbau, birgt aber auch die Gefahr von Liquiditätsbelastungen infolge verzögerter Zahlungseingänge von Kunden. Besonders im südeuropä- ischen Raum werden von den Kunden zunehmend Ertragsgarantien mit entsprechenden Ausgleichs- regelungen bei Nichterreichung gefordert. Die starke Expansion des Konzerns, sowohl im In- als auch im Ausland, erzeugt einen hohen Kapitalbedarf. Das Risiko zukünftiger Liquiditätsengpässe aufgrund von Zahlungsstromschwankungen muss deshalb begrenzt werden. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft einerseits ein straffes Liquiditätscontrolling auf- gebaut. Andererseits besteht seit dem Geschäftsjahr 2008 ein Konsortialkredit mit dreijähriger Laufzeit, der die mittelfristige Konzernfinanzierung sicherstellt. Sollten die Auflagen (Covenants), die mit diesem Kre- dit verbunden sind, nicht erfüllt werden, kann das Konsortium die Kreditlinie kündigen. Im Wesentlichen bestehen die Auflagen in der durchgängigen Einhaltung eines mit dem Bankenkonsortium vereinbarten Zinsdeckungsgrades, sowie der Wahrung einer Untergrenze beim Eigenkapital und einer über die Laufzeit des Kreditvertrags steigenden Eigenkapitalquote. Im Falle der Nichteinhaltung der Covenants besteht das Risiko, dass das geplante Wachstum aufgrund von Finanzierungslücken nicht realisiert werden kann. Des- halb überwacht der Konzern die Einhaltung der Auflagen, um die erforderlichen Voraussetzungen zur Kre- ditgewährung zu sichern und im Falle von Abweichungen zeitnah Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Aufgrund von Projektverschiebungen und infolge des Preisverfalls für Module kam es im dritten Quartal zu einer vorübergehenden Verletzung eines Covenants. Durch die Entrichtung einer sogenannten Wai- ver Fee, einer in solchen Fällen üblichen Gebühr zur Aufhebung der Vertragsstörung (Waiver), konnte der Bruch des Covenants bis zum Jahresende geheilt werden und die damit verbundene neue Covenant- Bedingung wurde zum Stichtag 31. Dezember 2009 eingehalten. Beschaffungsseite Eine schwankende Nachfrage in Volumen und sinkende Preise können einzelne Lieferanten in finanzi- elle Schwierigkeiten bringen. Gegen insolvente Lieferanten haben Regressansprüche wenig Aussicht auf Erfolg. Für die Phoenix Solar AG ergeben sich daraus insbesondere dann Risiken, wenn Module mit nachfolgendem Wegfall der herstellergarantie verkauft wurden und ein entsprechender haftungs- durchgriff des Endkunden erfolgen kann. Zur Sicherung der eigenen Versorgung und zur Stabilisierung der Preise nutzt Phoenix Solar seit Jahren langfristige Lieferverträge mit Modulherstellern. In Zeiten einer durch Modulknappheit geprägten Marktsituation der Photovoltaik war dies ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrung von Markt- und Wachstumschancen. Mit dem Eintreten der Modulüberversorgung verringern Langfristverträge aller-
