PRAKTIKER KONZERN GEschäfTsbERIchT 2009 69 wird eine dreistufige Hierarchie für die Angaben zum beizulegenden Zeitwert eingeführt, von welcher der Umfang zusätzlicher Angabepflichten abhängig ist. Aus der Änderung von IFRS 7 ergaben sich zusätzliche Angaben im vorliegenden Anhang. IFRS 8 (neu), „Geschäftssegmente“: Der Standard ersetzt IAS 14, „Segmentberichterstattung“, und ver- langt, dass die Segmentinformationen auf der gleichen Basis veröffentlicht werden, auf der auch die interne Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger beruht. Die Anwendung von IFRS 8 führte zu einem Anstieg der berichtspflichtigen Segmente im Praktiker Konzern und zu geänderten bzw. zusätzlichen Angaben im Anhang. IAS 1 (überarbeitet), „Darstellung des Abschlusses“: Die Änderung betrifft insbesondere die Darstellung der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen. Diese Ergebnisbestandteile sind nunmehr in einer Überleitungsrechnung vom Ergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung zum Gesamtergebnis der jeweiligen Periode darzustellen. Eine solche Überleitungsrechnung ist im vorliegenden Geschäftsbericht auf Seite 66 enthalten. Ferner fordert der überarbeitete Standard die getrennte Darstellung von Eigenkapitalän- derungen, resultierend aus Transaktionen mit den Eignern, und enthält erweiterte Offenlegungspflichten. IAS 23 (überarbeitet), „Fremdkapitalkosten“: Der überarbeitete Standard fordert zwingend eine Aktivie- rung von Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die einem qualifizierten Vermögenswert zugerechnet werden können. Bislang bestand hierfür ein Wahlrecht. Im vorliegenden Kon- zernabschluss ergaben sich hieraus keine Auswirkungen. Zukünftig könnte es durch diesen Methodenwechsel jedoch in Einzelfällen zu einer Aktivierung von Fremdkapitalkosten kommen. IAS 32 (Änderung), „Finanzinstrumente: Darstellung“ und IAS 1 (Änderung), „Darstellung des Abschlus- ses“: Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Fragen zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital und ermöglichen es unter bestimmten Umständen, bislang nicht als Eigenkapital klassifizierte Einlagen im Eigenkapital ausweisen zu können. Hierzu zählen beispielsweise Anteile an Personengesellschaften und Genossenschaften. IFRIC 9 (Änderung), „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“ und IAS 39 (Änderung), „Finanzinstru- mente: Ansatz und Bewertung“: Die Änderung von IFRIC 9 verlangt eine Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat vom Basisvertrag zu trennen ist, wenn ein Unternehmen einen hybriden finanziellen Vermögens- wert aus der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Finanzinstrumente umgliedert. IAS 39 besagt, dass immer dann, wenn der beizulegende Zeitwert eines eingebetteten Derivats nicht verlässlich ermittelt werden kann, das gesamte strukturierte Instrument als erfolgswirksam zum bei- zulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert bleiben muss. Die Änderung des Standards stellt klar, dass auch bei einer Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten eine Beurteilung eingebetteter Derivate ver- pflichtend ist. IFRIC 13 (neu), „Kundenbonusprogramme“: IFRIC 13 verdeutlicht, dass Verkäufe von Gütern und Dienst- leistungen im Zusammenhang mit einem Kundentreueprogramm als Mehrkomponentenverträge anzusehen sind. Die den Kunden gewährten Vorteile sind als eigener Umsatz mit dem Fair-Value zu bewerten und separat von der Transaktion zu bilanzieren, im Rahmen derer sie gewährt wurden. Der den Prämienan- rechten beigemessene Fair-Value ist abzugrenzen und in der Berichtsperiode als Ertrag zu erfassen, in der die Prämiengutschriften eingelöst werden. Die durch IFRIC erfolgte Klarstellung hatte keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss, da bereits davor eine entsprechende Abgrenzung der Umsatzerlöse erfolgte. IFRIC 14 (neu), „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotie- rungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“: IFRIC 14 gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung der Obergrenze des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt werden kann. In der Interpretation wird auch erläutert, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinan- zierungsvorschriften auf Vermögenswerte oder Schulden eines Plans auswirken können. Ferner veröffentlichte der IASB im Mai 2008 erstmals einen Sammelstandard zur Änderung verschiede- ner Standards, mit dem vorrangigen Ziel, Inkonsistenzen zu beseitigen und Formulierungen klarzustellen. Aus diesem sogenannten Improvement-Prozess ergeben sich Änderungen zu den folgenden Standards: Konzernabschluss GrundlaGen der rechnunGsleGunG
