PRAKTIKER KONZERN GEschäfTsbERIchT 2009 79 Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unter- nehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Wechselkurse für Währungsumrechnungen operativer Gesellschaften des Praktiker Konzerns, deren funktionale Währung nicht auf Euro lautet, haben sich wie folgt entwickelt: durchschnittskurs stichtagskurs 1 € = 2009 2008 31.12.2009 31.12.2008 Polnische zloty 4,32590 3,51577 4,16800 4,13875 ungarische forint 280,30095 251,61974 273,37000 266,06000 rumänische lei 4,23647 3,68301 4,23666 4,01540 bulgarische lewa 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 ukrainische hryvna 11,24898 7,70346 11,49690 10,81480 türkische lira 2,16179 1,90754 2,16430 2,14680 albanische leke 132,10888 122,75177 137,62000 124,02000 bilanzierungs- und bewertungsmethoden Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Kon- zernabschlusses angewandt werden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewandt, sofern nichts anderes angegeben ist. Geschäfts- oder firmenwerte (Goodwill) Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unterneh- mens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Konzernanteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens oder des Unternehmens unter gemeinschaftli- cher Führung zum Erwerbszeitpunkt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird im Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten bilanziert und in den Folgeperioden mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwen- dungen bewertet. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten gegebenenfalls auch öfter – im Zuge eines Werthaltigkeitstests (Impairmenttest) auf Wertminderungen hin überprüft und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag (recoverable amount) wertgemindert. Wertaufho- lungen sind unzulässig. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der hö- here Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Die Ermittlung des Nutzungswerts erfolgt als Barwert erwarteter künftiger Cashflows. Ist der erzielbare Betrag geringer als der Buchwert, erfolgt eine Wertminderung in Höhe des Differenzwerts. Der zugrunde gelegte Planungszeitraum beträgt drei Jahre, anschließend erfolgt eine Überleitung auf die ewige Rente. Hinsichtlich der Geschäfts- oder Firmenwerte werden die einzelnen Geschäftssegmente nach IFRS 8 als zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit – CGU) behandelt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwill, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. sonstige immaterielle Vermögenswerte a) software Erworbene Softwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (drei bis fünf Jahre). Konzernabschluss GrundlaGen der rechnunGsleGunG
