PRAKTIKER KONZERN GEschäfTsbERIchT 2009 89 rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten be- stehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, wahrscheinlich (more likely than not) zu einem Vermögensabfluss führen und zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berück- sichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögens- belastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann pas- siviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf einzelne, in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtungen gering ist. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt, zur Anwendung kommt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Standortbezogene Risiken können bei gemieteten Objekten bestehen. Hier erfolgt für die Ermittlung der Rück- stellungen für Mietunterdeckung eine Betrachtung der einzelnen Standorte. Dies gilt auch bei weiterbetriebenen Standorten, sofern sich aus der aktuellen Unternehmensplanung durch Gegenüberstellung der unvermeidbaren Kosten mit den geplanten Umsätzen über die Grundmietzeit eine Unterdeckung ergibt. Die Rückstellung wird ma- ximal in Höhe der Unterdeckung bewertet, die sich bei einer möglichen Untervermietung ergibt. Für 2009 kommt – bezogen auf die deutschen Standorte – für den Umsatz, die Personalkosten sowie die Sachkosten nach dem Pla- nungshorizont von drei Jahren jeweils eine Wachstumsrate von 1,0 % zur Anwendung. Hinsichtlich der Standorte in den übrigen Ländern variieren diese Wachstumsraten zwischen 0 % in Griechenland und 7,0 % in der Ukraine. Der Diskontierungssatz ist länderabhängig und variierte im Berichtsjahr zwischen 3,82 % in Deutschland und 29,0 % in der Ukraine. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt gegen die entsprechende Aufwandsposition. Verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten an- gesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereig- nissen beruhen, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang zu nennen. ertrags- und aufwandsrealisierung a) umsatzerlöse Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleis- tungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Erträge werden wie folgt realisiert: a1) Verkauf von waren – Großhandel Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren als Großhändler werden erfasst, wenn ein Unternehmen des Konzerns Produkte an einen Kunden geliefert hat, der Kunde die Ware angenommen hat und die Einbring- lichkeit der entstehenden Forderung als ausreichend sicher anzusehen ist. a2) Verkauf von waren – einzelhandel Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Produkte an einen Kunden verkauft. Einzelhandelsverkäufe werden in der Regel bar oder über Zahl- und Kreditkarten abgewickelt. Der erfasste Umsatzerlös entspricht dem Bruttoerlös aus dem Verkauf, einschließlich etwaiger Kreditkartenge- bühren, die für die Transaktion zu zahlen sind. Diese Gebühren werden in den Vertriebskosten erfasst. Konzernabschluss GrundlaGen der rechnunGsleGunG
