Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Good- wills, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungs- mittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird zuerst anhand des DCF-basierten Nutzungs- wertes ermittelt. Bei Unterschreitung des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durch den Nutzungs- wert wird außerdem der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten mit Zugrundelegung diskontierter Cashflows ermittelt. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen des Managements zu Grunde, die auch für interne Zwecke verwendet werden. Der Prognosezeitraum beträgt in der Regel vier Jahre, wobei der Zeitraum aufgrund von indivi- duellen Gegebenheiten bei den einzelnen Unternehmen angepasst wird. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrages beruht, gehören Annahmen bezüglich Wirkungsgraden, Preis- und Kostenentwicklungen sowie des Diskontierungszinssatzes (siehe hierzu Abschnitt „Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten“). 3.3. immaterielle vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsneben- kosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn der Gesellschaft aus diesen wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließen wird, die technologische Realisierbarkeit nachgewiesen werden kann und diese verlässlich bewertet werden können. Sie werden jeweils planmäßig linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Rahmen laufender Projekt- bzw. Meilensteinanalysen werden die laufenden Entwicklungsprojekte bzgl. der Akti- vierbarkeit von Entwicklungskosten überprüft. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung erfolgswirksam erfasst. Die planmäßige Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten in Form von erworbenen oder selbst hergestell- ten Technologien beginnt, sobald diese in der Produktion angewendet werden, für deren Zweck sie erworben oder hergestellt wurden. Die Nutzungsdauern werden auf der Grundlage des geschätzten Verbrauchs der Technologien aufgrund des weiteren technischen Fortschritts festgelegt. Entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer werden erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte derzeit linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren abgeschrieben. Aktivierte Entwicklungskosten werden über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Ände- rungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Bei immateriellen Vermögenswerten, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder die noch nicht nutzungsbereit sind, ist jährlich ein Wertminderungstest vorzunehmen. Sobald der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erziel- baren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst (siehe hierzu Abschnitt „Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten“). 105Vorwort Aufbruch Nachhaltigkeitsbericht Aktie Konzernlagebericht Konzernabschluss
