Report-Investor: Rational AG - Geschäftsbericht 2009

Kreditrisiken RATIONAL beliefert Kunden auf allen Kontinenten und in nahezu allen Regionen der Welt. Ausfallrisiken bei den „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ können dadurch entstehen, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtun- gen nicht nachkommen. Um Ausfallrisiken bei Kundenforderungen – die potenzielle Bonitäts- und Liquiditätsrisiken für RATIONAL nach sich ziehen könnten – zu vermeiden oder zu reduzieren, unterziehen wir die Kunden aller Gesell- schaften des Konzerns weltweit einer Bonitätsprüfung durch die Warenkreditversicherungsgesellschaft COFACE. Soweit möglich werden auf dieser Grundlage die Kundenforderungen versichert. Dabei konnten das zur Verfügung stehende Deckungsvolumen (Summe der vom Versicherer bereitgestellten Versicherungslimits) sowie die Anzahl der versicherten Kunden auf Gruppenebene im Berichtsjahr – entgegen der marktweit negativen Entwicklung der Deckungssummen – auf dem sehr guten Vorjahres-Level gehalten werden, so dass für das kommende Geschäfts- jahr wiederum ausreichend Raum für abgesichertes Wachstum besteht. Die Warenkreditversicherung deckt im Rahmen der bestehenden Verträge neben dem Insolvenzrisiko der Kunden auch den so genannten Protracted Default (Nichtzahlungstatbestand als Versicherungsfall) ab. Im Versicherungsfall werden 90% der ausgefallenen Forderung von der Warenkreditversicherung ersetzt. Im Berichtsjahr wurde eine neue „Creditpolicy“ für die gesamte Gruppe verabschiedet und umgesetzt. Diese sieht klare Regelungen entlang des gesamten Auftragsprozesses vor, deren Umsetzung durch Schulungen, ein zeitnahes Berichtswesen und durch IT-Unterstützung sichergestellt wird. Die „Creditpolicy“ vereint die Anforderungen der „Mindestanforderungen für das Creditmanagement“ (MaCM) des Vereins für Creditmanagement (VfCM) mit der RATIONAL-spezifischen „one-piece-flow“-Prozessorganisation. Alternativ zur Deckung durch die Warenkreditversicherung werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung andere Sicherheiten (z.B. unwiderrufliche und bestätigte Bankakkreditive, Bankbürgschaften und andere bankübliche Sicherheiten) oder Vorauszahlungen verlangt. Nur in klar definierten Ausnahmefällen wird anhand des dokumentierten Zahlungsverhaltens aus der bisherigen Geschäftsbeziehung in Verbindung mit Bonitätsauskünften von dritter Seite und den vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Finanzdaten (Jahresabschlüsse und betriebswirt- schaftliche Auswertungen) eine Belieferung auf offenes Zahlungsziel ohne Sicherheiten in Erwägung gezogen. Von einer Bonitätsprüfung und Absicherung unberücksichtigt bleiben Lieferungen und Leistungen an Kunden der öffentlichen Hand. 105

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download