• IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“; anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2013 beginnen • IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkungen“ (Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestbeitragszahlungen); anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2011 beginnen • IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“; anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.07.2010 beginnen • Diverse Änderungen durch das „Annual Improvement Project 2007–2009“ Das Geschäftsjahr der RATIONAL AG und aller einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr, der Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist gemäß IAS 27 der Abschlussstichtag der Muttergesellschaft. Konsolidierungsmethoden In den RATIONAL-Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen alle wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die unter der rechtlichen Kontrolle der RATIONAL AG stehen, einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Gründung der einzelnen Tochtergesellschaften. Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem darauf entfallenden Buchwert des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Soweit sich daraus Unter- schiedsbeträge ergeben, werden diese den Vermögenswerten und Schulden insoweit zugeordnet, als deren beizule- gende Zeitwerte über dem Buchwert im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung liegen. Nach dieser Verrechnungverbleibende Unterschiedsbeträge werden als Firmenwerte angesetzt. Diese werden gemäß IAS 36 jährlich einem Werthaltigkeits- test (Impairment-Test) unterzogen, um einen eventuellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Bilanzierung nicht konsolidierter Tochtergesellschaften erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten. Die Auswirkungen sämtlicher wesentlicher konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Ver- bindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden konsolidiert, Zwischengewinne im Vorratsvermögen eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unter- schiede aus Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Konsolidierungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert beibehalten. 95
