Report-Investor: Rheinmetall AG - Geschäftsbericht 2009

80 | Konzernabschluss Konzernanhang Grundlagen der Rechnungslegung (2) Konsolidierungskreis | In den Konzernabschluss sind neben der Rheinmetall AG alle in- und ausländi- schen Tochterunternehmen einbezogen, an denen die Rheinmetall AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder bei denen der Konzern auf sonstige Weise die Finanz- und Geschäfts- politik bestimmt. Die Erst- bzw. Entkonsolidierung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung. Gesellschaften, an denen eine Beteiligung zwischen 20 % und 49 % und ein maßgeblicher Einfluss bestehen (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode bilanziert. Gesellschaften unter gemeinschaftlicher Führung (Joint Ventures) werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Konsolidierungskreis – Einbezogene Unternehmen 31.12.2008 Zugänge Abgänge 31.12.2009 Vollkonsolidierte Tochterunternehmen Inland 44 3 - 47 Ausland 57 6 2 61 101 9 2 108 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Inland 15 2 - 17 Ausland 10 - - 10 25 2 - 27 Die Zugänge bei den vollkonsolidierten Gesellschaften umfassen acht Neugründungen (davon fünf im Ausland) und einen Erwerb (im Ausland). Bei den Abgängen handelt es sich um zwei Verschmelzungen. Im September 2009 wurden sämtliche Anteile an der RF Engines Limited, Newport in Großbritannien, die auf die Entwicklung von Technologien im Bereich Signalerfassung und Auswertung spezialisiert ist, zu einem Kaufpreis von 7 MioEUR erworben. Der Ansatz der erworbenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Anpassungen gegenüber den Buchwerten vor der Akquisition ergaben sich in Höhe von 2 MioEUR bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten, die im Wesentlichen Kundenbeziehungen betreffen. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Goodwill in Höhe von 3 MioEUR. Im Geschäftsjahr 2009 ist von der RF Engines Limited ein EBIT von 0 MioEUR im Konzernergebnis enthalten. (3) Konsolidierungsgrundsätze | Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und auslän- dischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Für erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode in Form der Neubewertungsmethode durchgeführt. Dabei werden die Anschaffungskos- ten der erworbenen Anteile dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung gegenübergestellt. Die Anschaffungskosten umfassen die beizulegenden Zeitwerte der für den Erwerb hingegebenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und die vom Erwerber als Gegenleistung ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente sowie die direkt zurechen- baren Kosten. Übersteigen die Anschaffungskosten das erworbene neubewertete anteilige Nettovermögen, wird der positive Unterschiedsbetrag als Goodwill unter den immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens ausgewie- sen. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die im Rahmen von Erwerben aufgedeckten stillen Reserven und Lasten aus der Neubewertung, die auf Minderheitenanteile entfallen, werden in dem im Eigenkapital enthaltenen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital ausgewiesen. Bei Anteilsaufstockungen von bereits vollkonsolidierten Unternehmen wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Minderheiten- anteil als Goodwill erfasst.

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