Report-Investor: Rheinmetall AG - Geschäftsbericht 2009

40 | Konzernlagebericht Erklärung zur Unternehmensführung Als deutsche Aktiengesellschaft hat Rheinmetall eine duale Führungs- und Kontrollstruktur: Gesteuert wird der Konzern durch den Gesamtvorstand, der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäfts- führung. Vorstand und Aufsichtsrat, jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet, arbeiten auf der Grundlage einer Aufgaben- und Verantwortungsteilung im besten Interesse des gesamten Unternehmens bei der Steuerung und Überwachung konstruktiv, eng und vertrauensvoll zusammen. Für beide Gremien bestehen Geschäftsordnungen, in denen Zusammensetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten und Zustimmungsvorbehalte geregelt sind. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand in gemeinschaftlicher Verantwortung seiner Mitglieder geführt, die an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmens- werts verpflichtet sind. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns und die Allokation von Ressourcen, die Personalstrategie, die Besetzung von Führungspositionen sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kapitalmarkt. Der Vorstand der Rheinmetall AG stellt eine an dem Konzerninteresse orientierte Führung der Unternehmens- bereiche sicher. Die klar abgegrenzten und mit allen notwendigen Funktionen ausgestatteten Kerngeschäfts- felder Defence und Automotive sind im Rahmen der vom Konzernvorstand festgelegten Strategien, Ziele und Richtlinien eigenständige Unternehmensbereiche mit weltweiter, operativer Geschäftsverantwortung und jeweils eigener Führung. Die jeweiligen Geschäftsbereiche der Unternehmensbereiche Defence und Automotive werden von dem Bereichsvorstand Defence und dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG geführt. Die Geschäftsbereichs- leiter berichten in regelmäßig stattfindenden Review- und Strategiegesprächen den Mitgliedern des Vorstands der Unternehmensbereiche über die aktuelle Geschäftsentwicklung und diskutieren mit ihnen Strategien, Ziele und Maßnahmen. Die Rheinmetall AG nimmt Support- und Servicefunktionen für den gesamten Rheinmetall-Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegen- heiten, die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanz- und Liquiditätsmanagement, das Konzerncontrolling, die Konzernrechnungslegung und die Optimierung des Beteiligungsportfolios. Die Rheinmetall AG sorgt für konzernübergreifend eingesetzte, standardisierte Planungs-, Kontroll- und Steuerungsverfahren und überwacht im Rahmen des Compliance-Systems die konzernweite Umsetzung von Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften nach einheitlichen Kriterien. Die Rheinmetall AG ist direkt oder indirekt an 135 Gesellschaften beteiligt, die zum Rheinmetall-Konzern gehören. Im Konzernabschluss sind 108 Gesellschaften vollkonsolidiert. 27 Unternehmen werden nach der At- Equity-Methode einbezogen. Eine Übersicht der Gesellschaften ist auf den Seiten 124 bis 127 dargestellt. Struktur und Arbeitsweise des Vorstands | Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Mitgliedern, die das Unter- nehmen gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen leiten. Ihm obliegt die übergeordnete Steuerung des Unternehmens. Er legt die langfristige strategische Ausrichtung und Unternehmenspolitik sowie die Struktur und Organisation des Rheinmetall-Konzerns fest und weist Ressourcen zu. Die Vorstandsmitglie- der tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Sie sind hierbei an das Unternehmens- interesse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Unbeschadet der Gesamtverantwortung handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm gemäß der jeweils geltenden Führungs- und Organisationsstruktur des Rheinmetall-Konzerns zugewiesenen Vorstands- bzw. Unternehmensbereich eigenverantwortlich, hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die unternehmens- und geschäftsbereichs- bezogenen Interessen stets dem Gesamtinteresse des Unternehmens unterzuordnen sind.

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