Report-Investor: Roth & Rau AG - Geschäftsbericht 2009

Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009 114|115 Nach der überarbeiteten Fassung des IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ ist verpflichtend eine Gesamtergebnisrechnung unter Einschluss der bisher ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen („other comprehensive income“) vorgesehen. Der Standard hat Auswir- kungen auf die Darstellung des Abschlusses jedoch nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns. Die Segmentberichterstattung erfolgt verpflichtend nach den Grundsätzen des IFRS 8 „Geschäftsseg- mente“. Die berichtspflichtigen Segmente im Sinne des Management Approach des IFRS 8 sind an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Roth & Rau Konzerns ausgerichtet. Der Standard hat Auswirkungen auf die Darstellung der Segmentberichterstattung, nicht aber auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die für die dargestellte Berichtsperiode ausgewiesenen Vergleichszahlen in der Segmentberichterstattung wurden so angepasst, als wäre IFRS 8 bereits im Vorjahr angewendet worden. 1.5. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.5.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Erfassung von Umsatzerlösen, Zins- und Provisionserträgen aus Finanzdienstleistungen sowie von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt erst dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind, das heißt der Gefahrenübergang auf den Kunden realisiert worden ist. Umsätze für Produktverkäufe (Werklieferung) werden in der Regel erst mit Abnahme durch den Kunden realisiert. Aufgrund der im Bereich „Anlagenbau“ vorliegenden langfristigen Auftragsfertigung mit Festpreisver- trag werden Auftragserlöse und Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanz- stichtag erfasst. Die Voraussetzungen für die Anwendung der in IAS 11 vorgegebenen „Percentage- of-Completion-Methode“ sind erfüllt. Diese Methode wird auf Fertigungsaufträge angewendet, deren Ergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Teilgewinnrealisierung wird ab Fertigungsbeginn vorgenommen. Wenn das Ergebnis noch nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden die Umsatzerlöse nur in der Höhe der angefallenen Auftragskosten realisiert, die wahrscheinlich ein- bringbar sind. Somit werden keine Teilgewinne realisiert. Erwartete Verluste aus Fertigungsaufträgen werden sofort realisiert. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Lieferung oder Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Können die Erlöse aus einem Dienstleistungs- geschäft verlässlich geschätzt werden, wird diese Ertragsrealisierung ebenfalls nach der Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Zinserträge werden zeitproportional, anfallende Zinsaufwendungen in Abhängigkeit von der vertrag- lichen Verpflichtung teils unter Anwendung der Effektivzinsmethode und teils proportional erfasst. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung entsprechender Umsatzerlöse gebildet. 1.5.2. Fremdkapitalkosten Im Zuge der Änderungen von IAS 23 sind Fremdkapitalkosten für Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen („qualifizierter Vermögenswert“) zu aktivieren. Der entsprechende Zinsaufwand ist dabei nach der Effektivzinsmethode zu ermitteln. Auf den Konzernabschluss ergeben sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen.

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