Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Geschäftsjahr 2009 nicht aufgetreten. Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2009 mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance im Konzern befasst. In verschiedenen Aufsichtsratssitzungen haben wir die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Emp- fehlungen in seiner Fassung vom 18. Juni 2009 eingehend diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Phantom Stock Programm für die Vorstandsmitglieder an die aktuelle Rechtslage angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 30. März 2010 die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG aktualisiert und diese den Aktionären im Internet unter www.roth-rau.de dauerhaft zugänglich gemacht. Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2009 die turnusmäßige Überprüfung der Effi- zienz unserer Tätigkeit gemäß den Kodex-Vorgaben unter Einbindung der PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (PWC) eingeleitet. Dieser Vorgang wurde mit Bericht der PWC in der Aufsichtsratssitzung vom 30. März 2010 abgeschlossen. Die Ergebnisse nutzen wir dazu, die Arbeit des Aufsichtsrats kontinuierlich zu verbessern. Der gemeinsame Bericht über die Corporate Governance bei Roth & Rau gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex befindet sich auf den Seiten 14 ff. Jahres- und Konzernabschlussprüfung Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2009 haben wir der PriceWater- houseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 erteilt. Zuvor wurde die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt. Der Vorstand stellte den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 der Roth & Rau AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht 2009 wurden gemäß § 315a HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte für beide Abschlüsse und Lageberichte jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Er bestätigte zudem, dass das Risikomanagementsystem der Roth & Rau AG geeignet ist, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. In der Bilanzsitzung am 30. März 2010, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, haben wir die Prü- fungsberichte und Abschlussunterlagen ausführlich diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Unsere eigenen eingehenden Prüfungen führten zu keinerlei Einwänden. Wir stimmten den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers vollumfänglich zu und billigten den vom Vorstand Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats Corporate Governance Roth & Rau Aktie Erneuerbare Energie Kernmärkte Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzern-Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk
