Report-Investor: Roth & Rau AG - Geschäftsbericht 2009

Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009 174|175 Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für den Vorstand aufgrund von Pensionsverpflichtungen erfasste Aufwand beträgt 172 T€ (Vorjahr: 955 T€). Im Jahr 2009 haben keine Vergütungen aus dem Phantom Stock Programm stattgefunden. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dietmar Roth hielt zum 31. Dezember 2009 794.796 Aktien oder 5,76 % der Aktienanteile der Roth & Rau AG. Die weiteren Vor- standsmitglieder hielten zum Bilanzstichtag keine Aktien der Roth & Rau AG. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2009 an: Herr Eberhard Reiche (Vorsitzender) Herr Prof. Dr. Alexander Michaelis (stellv. Vorsitzender) Herr Daniel Schoch Eberhard Reiche Aufsichtsratsvorsitzender Leiter der Stabsabteilung Revision der envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz Prof. Dr. Alexander Michaelis Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Leiter des Fraunhofer-Instituts für keramische Technologien und Systeme, Dresden Professor der Technischen Universität Dresden, Professur für Anorganisch-Nichtmetallische Werkstoffe am Institut für Werkstoffwissenschaft Daniel Schoch Mitglied des Aufsichtsrats Direktor/Chief Financial Officer, Corestate Capital AG, Zug, Schweiz (seit Mai 2008) Vorsitzender des Aufsichtsrats der YOUNIQ AG (vormals Alta Fides AG), Frankfurt (seit Oktober 2008) Mitglied des Aufsichtsrats der Suiteside AG, Frankfurt (seit März 2010) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Campus Real Estate AG, Stuttgart (Dezember 2008 bis Juni 2009) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Profecto AG, Leipzig (Januar 2009 bis Juni 2009) Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Roth & Rau AG hielten am 31. Dezember 2009 keine Aktienanteile. Die Bezüge des Aufsichtsrats der Roth & Rau AG betrugen für das Geschäftsjahr 2009: Aufsichtsrat in T€ 2009 2008 Eberhard Reiche, Vorsitzender (seit 01.02.2008) 56 60 Prof. Dr. Alexander Michaelis, stellv. Vorsitzender 33 38 Daniel Schoch 23 25 Harald Löhle, Vorsitzender (bis 31.01.2008) 0 5 Gesamt 112 128 Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen keine Vereinbarungen, die Abfin- dungszahlungen oder sonstige Vergünstigungen zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder bei Beendigung ihrer Organmitgliedschaft vorsehen. Es bestehen gegenwärtig keine Interessenkonflikte zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine Vereinbarungen mit der Gesellschaft über Pensionen.

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