Leitung und Kontrolle des Roth & Rau Konzerns sind seit jeher auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zu einer guten und transparenten Corporate Governance und orientieren sich an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung langfristig zu stärken und die Corpo- rate Governance im Konzern kontinuierlich weiterzuentwickeln. Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Folgenden gemeinsam über die Corporate Governance bei Roth & Rau: Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat intensiv mit der Weiter- entwicklung der Corporate Governance im Roth & Rau Konzern auseinandergesetzt. Einen Schwer- punkt bildete dabei der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 18. Juni 2009 und die darin neu aufgenommenen Empfehlungen. Roth & Rau entspricht diesen neuen Empfehlun- gen, wonach bei der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden soll. Zudem werden die neuen Regelungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Vorstand und den Aufsichtsrat umgesetzt. Auf dieser Basis haben wir am 30. März 2010 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG abgegeben und im Internet unter www.roth-rau.de veröffentlicht. Zudem finden Sie die Entsprechenserklärung im vorliegenden Corporate Governance Bericht auf Seite 19. Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009 Corporate Governance
