Rechnungslegung und Abschlussprüfung Roth & Rau stellt den Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Einzelabschluss der Roth & Rau AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Zwischenberichte werden vor Veröffentlichung vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert. Mit der Abschlussprüfung für das Jahr 2009 haben wir gemäß Hauptversammlungsbeschluss die PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Frankfurt am Main, beauftragt. Die zuvor eingeholte Erklärung, inwiefern weitere finanzielle oder wirtschaftliche Verbindungen zur Roth & Rau AG bestehen, ergab keinen Anlass zu Beanstandungen. Auch im Berichtszeitraum wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsratsvorsitzenden umgehend über während der Prüfung auftretende etwaige Befangenheits- oder Ausschlussgründe informiert, wenn diese nicht unverzüglich beseitigt werden können. Ferner berichtet er über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkomm- nisse. Außerdem informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat, falls er Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ergeben. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat in den letzten Monaten die Rechnungslegung des Roth & Rau Konzerns geprüft und eine fehlerfreie Rechnungslegung bescheinigt. Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats Corporate Governance Roth & Rau Aktie Erneuerbare Energie Kernmärkte Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzern-Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk
