Report-Investor: Roth & Rau AG - Geschäftsbericht 2009

Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009 Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Roth & Rau AG identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corpo- rate Governance Kodex und verpflichten sich zu einer transparenten und nachhaltigen Unterneh- mensführung und -kontrolle. Sie erklären hiermit, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung bis zum 4. August 2009 gemäß der Kodexfassung vom 6. Juni 2008 und seit dem 5. August 2009 gemäß der Kodexfassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde bzw. in Zukunft ent- sprochen wird: a) Ziffer 3.8 des Corporate Governance Kodex sieht die Vereinbarung eines Selbstbehalts vor, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abschließt. In der Vergangenheit hat die Roth & Rau AG der Kodex-Empfehlung nicht entsprochen. Die D&O-Versicherungen zugunsten der Vorstände der Roth & Rau AG werden fristgerecht an die Vorgaben des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst. Für die Aufsichtsratsmitglieder soll ein Selbstbehalt in Höhe ihrer jeweiligen Grundvergütung vereinbart werden. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Vereinbarung eines größeren Selbstbehaltes zur Verhaltenssteuerung weder erforderlich noch geeignet. b) Gemäß Ziffer 5.1.2 des Corporate Governance Kodex soll eine Altersgrenze für Vorstandsmit- glieder festgelegt werden. Die Roth & Rau AG ist der Auffassung, dass eine Altersgrenze für Vorstände den Aufsichtsrat in seiner Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder einschränken würde. c) Gemäß Ziffer 5.3 soll der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Roth & Rau AG besteht aus drei Mitgliedern. Nach Auffassung der Gesellschaft dient die Einrichtung von Ausschüssen unter dieser Voraussetzung nicht der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsrats- arbeit. d) Gemäß den Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Corporate Governance Kodex sollen die Mitglie- der des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Satzung der Roth & Rau AG sieht lediglich eine fixe Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder vor. Hierdurch soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Die Wahrnehmung der Über- wachungsfunktion soll unabhängig von etwaigen monetären Anreizen sein. Hohenstein-Ernstthal, 30. März 2010 Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Dr. Dietmar Roth Eberhard Reiche 18|19

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