Report-Investor: Roth & Rau AG - Geschäftsbericht 2009

Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009Roth & Rau AG Geschäftsbericht 2009 Vergütungsbericht Im Sinne einer transparenten Kommunikation berichtet Roth & Rau über die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen. Der Vergütungsbe- richt ist ebenfalls Bestandteil des Corporate Governance Berichts (S. 14). Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat der Roth & Rau AG beschließt die Struktur des Vergütungssystems, überprüft diese regelmäßig und legt die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Dabei achtet er auf die Angemessenheit der Vergütung, die sowohl an den persönlichen Leistungen des Vorstandsmit- glieds, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch an der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungs- struktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, gemessen wird. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer erfolgsunabhängigen Komponente, die das Jahresgehalt, die Nebenleistungen, Pensionszusagen und Versicherungen umfasst, sowie einer erfolgsbezogenen Komponente, die eine Tantieme und eine aktienbasierte Vergütung (Phantom Stock Programm, PSP) beinhaltet. In Verbindung mit dem Eintritt von Herrn Thomas Hengst in den Vorstand und um eine Übereinstimmung mit dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat die Bedin- gungen des Phantom Stock Programm für die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr überprüft und angepasst. Dabei wurde der Bemessungszeitraum des Gesamtinvestments und damit auch der für den Vorstand gesetzte Verhaltensanreiz von zwei auf vier Jahre erhöht. Die Vorstandsverträge sehen für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, eine Ausgleichszahlung vor. Sie ist auf maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt und vergütet nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe von drei Jahresfestgehältern, maximal jedoch in Höhe der Vergütung der restlichen Vertragslaufzeit. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt, das in gleichmäßigen Raten monatlich aus- gezahlt wird. Die Nebenleistungen bestehen im Wesentlichen aus der privaten Dienstwagennutzung, Reisekostenerstattungen und Versicherungsprämien für Unfall- und Direktversicherungen. Darüber hinaus bestehen für die Vorstandsmitglieder Pensionszusagen, die eine Alters- oder Invali- denrente sowie eine Hinterbliebenenversorgung vorsehen. Während die Pensionszusage für Herrn Dr. Roth bereits unverfallbar ist, gilt dies für Herrn Bovenschen und Herrn Hengst erst mit fünfjähriger Vorstandstätigkeit für die Roth & Rau AG. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach einem prozentu- alen Anteil am zuletzt gezahlten Jahresfestgehalt. Für Herrn Dr. Roth liegt der Anteil derzeit bei 50 % und für die Herren Bovenschen und Hengst bei 25 %. Bei Herrn Bovenschen und Herrn Hengst ist eine jährliche, 1%ige Steigerung des Anteils ab dem sechsten Dienstjahr vorgesehen. Die Pensions- verpflichtungen gegenüber Herrn Dr. Roth und dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Rau wurden zum 31. Dezember 2008 aus der Bilanz ausgegliedert. Die schon erdienten Ansprüche (Pastservice) wurden auf die Deutscher Pensionsfonds AG übertragen, die zukünftigen Ansprüche werden über die Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.V. (ZDHUK) durchgeführt. Auch die Zusagen von Herrn Hengst und Herrn Bovenschen werden über die ZDHUK durchgeführt. 58|59

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