Anhang 1552009 in Kürze An unsere Investoren Lagebericht Unsere Verantwortung Versicherung der gesetzlichen Vertreter Konzernabschluss Weitere Informationen Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie auftreten. Sie werden als Bestandteil des Other Comprehensive Income außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwen- dungen ausgewiesen und unmittelbar in die Gewinnrücklagen gebucht. Auch in den Folgeperioden werden sie nicht mehr erfolgswirksam. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das Unterneh- men über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckge- bundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Beitragszahlungen werden als Aufwand erfasst und im Perso- nalaufwand ausgewiesen. Die Entsorgungsrückstellungen im Kernenergiebereich basieren auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere dem Atomgesetz, sowie auf Auflagen, die in den Betriebsgenehmi- gungen festgeschrieben sind. Ihrer Bewertung liegen Schät- zungen zugrunde, die zum einen auf konkretisierenden Verträ- gen, zum anderen auf Angaben interner und externer Experten und Fachgutachter sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) beruhen. Die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzaufstellung erkennbaren Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie aus verursachten oder bereits eingetretenen Bergschäden werden durch bergbaubedingte Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind aufgrund öffentlich- rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaub- nisbescheiden konkretisiert werden. Die Rückstellungen wer- den grundsätzlich mit zunehmendem Verpflichtungsumfang, u.a. entsprechend der Braunkohleförderung, gebildet. Bewertet werden sie mit den zu erwartenden Vollkosten bzw. den geschätzten Schadensersatzleistungen. Des Weiteren werden Rückstellungen aufgrund öffentlich-recht- licher Verpflichtungen zum Rückbau von Produktionsanlagen sowie zur Verfüllung von Bohrungen gebildet. Ihre Höhe be- stimmt sich nach den zu erwartenden Vollkosten unter Berück- sichtigung von Erfahrungswerten und Vergleichskostensätzen des Wirtschaftsverbands der Erdöl- und Erdgasgewinnung. Bei ausländischen Tochtergesellschaften wird analog verfahren. Für die Verpflichtung zur Rückgabe von CO2-Emissionsrechten an die zuständigen Behörden wird eine Rückstellung bilanziert, die mit dem Buchwert der dafür aktivierten CO2-Rechte bewer- tet wird. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Rechte gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Markt- preis der Rechte am Stichtag bewertet. Verbindlichkeiten umfassen die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übri- ge Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden bei erstmali- gem Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert einschließlich Transaktionskosten erfasst. Verbindlichkeiten aus Finanzie- rungsleasing-Verträgen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstands oder in Höhe des Barwer- tes der Mindestleasingraten – falls dieser niedriger ist – passi- viert. In den Folgeperioden werden Verbindlichkeiten bis auf derivative Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten und von Kunden erhaltene An- zahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten passi- viert. Zu den Rechnungsabgrenzungsposten zählen die von Versorgungsbetrieben passivierten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse, die grundsätzlich über die Laufzeit der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufge- löst werden. In der Regel zählen dazu auch von der öffentli- chen Hand gewährte steuerpflichtige Zuschüsse und steuer- freie Zulagen zu Anlagegegenständen, die entsprechend dem Abschreibungsverlauf der Anlagen als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt werden. Unter den übrigen Verbindlichkeiten werden auch bestimmte Minderheitenanteile ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Kaufpreisverbindlichkeiten aus gewährten Rechten zur An- dienung (Put-Optionen) von Minderheitenanteilen, die gemäß IAS 32 anzusetzen sind. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Unabhängig von ihrem Zweck werden alle derivativen Finanzinstrumente mit dem beizulegen- den Zeitwert bewertet. Änderungen dieses Wertes werden er- folgswirksam erfasst, es sei denn, die derivativen Finanzinstru- mente stehen in einem bilanziellen Sicherungszusammenhang. In diesem Fall richtet sich die Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach der Art des Sicherungsge- schäfts. Mit Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert. Auch die Absicherung von bilanzun- wirksamen festen Verpflichtungen wird als Fair Value Hedge bi- lanziert. Bei Fair Value Hedges werden Änderungen der beizule-
