Report-Investor: SAP AG - Geschäftsbericht 2009

Sonstige Eigenkapitalbestandteile Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile umfassen folgende Posten: • Gewinne und Verluste aus der Umrechnung des Ab- schlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs sowie Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von kon- zerninternen langfristigen monetären Posten, deren Ab- wicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist • Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Neubewer- tung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Ver- mögenswerten • Gewinne und Verluste aus Cashflow-Hedges, bestehend aus der Nettoänderung des beizulegenden Zeitwertes des effektiven Teils der jeweiligen Cashflow-Hedges, die sich noch nicht ergebniswirksam ausgewirkt haben Ergebnis je Aktie Wir ermitteln das unverwässerte und das verwässerte Er- gebnis je Aktie. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich mittels Division des den Anteilseignern der SAP AG zustehenden Gewinns nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie berück- sichtigt zusätzlich den potenziellen Verwässerungseffekt, der aus der möglichen Umwandlung aller ausgegebenen, mit Rechten auf Aktien versehenen und „im Geld“ befindli- chen Rechten in Stammaktien resultieren würde. Finanzielle Vermögenswerte Zu unseren finanziellen Vermögenswerten gehören Zahlungs- mittel und Zahlungsmitteläquivalente (liquiditätsnahe Ver- mögenswerte, deren ursprüngliche Fälligkeit maximal drei Monate beträgt), Kredite und Forderungen, erworbene Eigenkapital- und Schuldinstrumente sowie derivative Finanz- instrumente (Derivate) mit positivem beizulegenden Zeitwert. Diese Vermögenswerte werden gemäß IAS 39 Finanzins- trumente: Ansatz und Bewertung (IAS 39) erfasst. Dement- sprechend werden finanzielle Vermögenswerte in der Kon- zernbilanz angesetzt, wenn wir ein vertragliches Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten eines anderen Unternehmens haben. Marktübliche Käufe oder Verkäufe werden zum beizulegen- den Zeitwert am Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermö- genswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegen- den Zeitwert bewertet, zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Kredite und Forderungen bilanzieren wir mit dem Barwert der er- warteten künftigen Cashflows. Die Folgebewertung richtet sich nach der Zuordnung unserer finanziellen Vermögens- werte zu den folgenden Kategorien gemäß IAS 39: • „Kredite und Forderungen“: Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden und die nicht für einen kurzfristigen Verkauf vorgesehen sind. Diese Kategorie umfasst Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthalte- ne Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Kredite und Forderungen bi- lanzieren wir zu fortgeführten Anschaffungskosten ab- züglich Wertminderungen. Zinsen aus dieser Kategorie zugeordneten Posten werden auf Basis der Effektivzins- methode erfasst, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Weitere Informationen zu den Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen sind im Abschnitt „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderun- gen“ enthalten. • „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der beiden anderen Kategorien zugeordnet wurden, und umfassen hauptsächlich Beteiligungen und Schuld- instrumente. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Ver- mögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert, wenn dieser unmittelbar auf Basis von Markt- daten bestimmbar ist. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden nach Abzug von Steuern in den sons- tigen Eigenkapitalbestandteilen ausgewiesen. Schwan- kungen des beizulegenden Zeitwertes werden erst beim Verkauf der Vermögenswerte oder bei Vorliegen einer Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, für welche kein Marktpreis verfügbar ist und deren beizulegender Zeit- wert wegen des Fehlens eines aktiven Marktes nicht zu- verlässig ermittelbar ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet. • „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“: Zur Gruppe der erfolgs- wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanzi- ellen Vermögenswerte gehören lediglich diejenigen finan- ziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, da wir beim erstmaligen Ansatz keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designieren. Diese Kategorie 167Konzernabschluss nach IFRS

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