legender Bedeutung Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Bei der Auswahl der Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den SAP-Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, achtet der Aufsichtsrat darauf, dass es sich um Personen handelt, die über die erforder- lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. ErKlärUNG ZUr UNTErNEHMENSFüHrUNG Der Vorstand der SAP AG hat im Rahmen der Veröffentlichung des Jahresabschlusses der SAP AG für das Geschäftsjahr 2009 erstmals die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB abgegeben. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmens- führung wurde 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für börsen- notierte Aktiengesellschaften neu eingeführt. Die Erklärung ist entweder im Lagebericht oder auf der Internetseite der Gesellschaft wiederzugeben und beinhaltet die Entsprechens- erklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammen- setzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Die von der SAP AG für das Geschäftsjahr 2009 abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung findet sich auf der Internetseite der SAP unter www.sap.com/germany/about/governance/ezu. EMPFEHlUNGEN DES DCGK Vorstand und Aufsichtsrat der SAP erklären jährlich, ob den Empfehlungen des DCGK ent- sprochen wurde und wird, oder begründen, welche Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der SAP unter www.sap.com/germany/ about/governance/statutes veröffentlicht. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen vor- hergehender Jahre verfügbar, und es kann von dort per Link auf die geltende sowie ältere Fassungen des DCGK zugegriffen werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat am 30. Oktober 2009 abgegeben. Sie ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der SAP unter www.sap.com/ germany/about/governance/ezu veröffentlicht ist, enthalten. Aus dieser Entsprechenserklärung ist ersichtlich, dass wir von den insgesamt 82 Empfehlun- gen des DCGK vom 18. Juni 2009 fünf nicht befolgen und in der Vergangenheit von den insgesamt 84 Empfehlungen des DCGK vom 6. Juni 2008 ebenfalls fünf nicht befolgt haben. Die jeweiligen Abweichungen sind dort gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 AktG ausführlich be- gründet. ANrEGUNGEN DES DCGK Mit nur einer Ausnahme folgen wir im Übrigen allen 16 Anregungen des aktuellen DCGK vom 18. Juni 2009. Wie im Vorjahr haben wir von der Festlegung einer erfolgsorientier- ten Vergütung für Aufsichtsräte abgesehen, die sich auf den langfristigen Unternehmens- erfolg gemäß Ziffer 5.4.6 Absatz 2 DCGK bezieht. SAP hat Zweifel, ob der langfristige Unternehmenserfolg für die Aufsichtsratsvergütung die richtige Grundlage ist und für die Aufsichtsräte eine bessere Motivationslage im Hinblick auf das Unternehmen herbei- führt. Bei SAP ist daher die variable Vergütung an die Dividende gekoppelt und die Vergü- tungshöhe damit ohne Weiteres aus der Satzungsregelung über die Aufsichtsratsvergütung ableitbar. Unserer Ansicht nach wird auf diese Art und Weise eine transparente und ange- messene Vergütung der Aufsichtsräte gewährleistet, die den gesetzlichen Zuständigkeiten der Aufsichtsräte entspricht. Deutscher Corporate Governance Kodex Die aktuelle Fassung des Corporate Governance Kodex finden Sie im Inter- net unter www.corporate-gover- nance-code.de. 020 SAP-Geschäftsbericht 2009
